Auch wir in Hessen spüren die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs von Russland auf die Ukraine jeden Tag. Die hohen Energiepreise sind für uns alle mittlerweile zu einer großen Herausforderung geworden. Der Energieschock trifft aber nicht alle gleichermaßen. Viele Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen oder lokale Vereine und Initiativen sind hiervon in besonderem Maße betroffen.
Das Land Hessen steht zusammen, um die Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine zu bewältigen. Das Hilfspaket „Hessen steht zusammen“ hilft dabei dort, wo Bundesprogramme nicht greifen. Es werden also insbesondere die Menschen, Vereine, Initiativen, Einrichtungen und Unternehmen in Hessen in den Blick genommen, die nicht in ausreichendem Maße von den Entlastungsmaßnahmen des Bundes erfasst werden.
Das Hilfspaket besteht aus einem eigenen Landesprogramm, der Beteiligung an Bundeshilfen sowie Bürgschaften für hessische Unternehmen und umfasst ein Gesamtvolumen von 3,58 Milliarden Euro.
Die umfangreichen Maßnahmen des Landesprogrammes zielen darauf ab
→ die Beratungsstrukturen zu stärken
→ soziale Härten für die Menschen abzufedern
→ Vereine, Initiativen, Verbände und Einrichtungen zu entlasten
→ kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen
→ die Energieeffizienz und -resilienz zu steigern
Das hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege kümmert sich dabei um folgende Unterstützungsmöglichkeiten:
Zu den konkreten Hilfen des Landesprogramms gehört die Entlastung von Vereinen, Initiativen, Verbänden und Einrichtungen in den Bereichen Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Passgenau und subsidiär sollen beispielsweise erhöhte Energiekosten gedämpft werden, falls in den Programmen des Bundes keine zielgerichteten Härtefalllösungen vorgesehen sind.
Um die finanziellen Folgen der Energiepreissteigerungen zu minimieren, können Vereine seit März 2023 eine bedarfsgerechte Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent der Energiemehrkosten erhalten. Diese greift ab einer Mindesthöhe der zusätzlichen Energiekosten von 1.000 Euro und ist auf maximal 5.000 Euro gedeckelt. In besonders begründeten Härtefällen kann eine den vorgenannten Höchstbetrag übersteigende Billigkeitsleistung gewährt werden.
Der Förderzeitraum umfasst die Zeiträume vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 (Förderphase 1) und 1. März bis 31. Dezember 2023 (Förderphase 2). Eine Antragstellung ist für beide Förderphasen bis zum 31. Mai 2024 möglich.
Der Antrag auf Energiekostenhilfe kann ausschließlich digital über das Online-FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster oder per Mail über das zur Verfügung stehende Antragsformular eingereicht werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den FAQs.