Demografischen Wandel gestalten

Die Hessische Landesregierung hat im Jahr 2012 die Seniorenpolitische Initiative gestartet, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und den damit verbundenen tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen die Bedingungen und Lebenskonzepte älterer Menschen zu analysieren und neue Handlungsoptionen zu entwickeln. Senioren- und Generationenpolitik sollen sich dabei ergänzen. Langfristig werden sich die Anteile der Bevölkerungsgruppe der unter 60-Jährigen deutlich verringern, hingegen wird die Zahl der über 60-Jährigen und insbesondere der über 80-Jährigen stark zunehmen.

Zum Auftakt der „Seniorenpolitischen Initiative“ wurde eine Dialogforenreihe zu zentralen Themen der Seniorenpolitik mit zahlreichen Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft durchgeführt.

Der Fokus richtete sich dabei auf die Seniorinnen und Senioren mit ihren Potenzialen und auf das Ziel, ihnen Unterstützung für ein möglichst aktives, eigenständiges und sozial eingebundenes Leben zu bieten. Mit der Seniorenpolitischen Initiative ist nicht zuletzt das Ziel verbunden, das Nachdenken und die Diskussion über die Alterung der Gesellschaft anzuregen und das Bewusstsein für die Bedürfnisse älterer Menschen in der Gesellschaft zu schärfen.

Im Rahmen der Initiative besteht weiterhin die Möglichkeit innovative Projekte zu fördern.

Eine Projektförderung durch das HMFG ist nur möglich, wenn dieses Projekt noch nicht begonnen wurde. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen und fachlichen Prüfung und vorbehaltlich ausreichend zur Verfügung stehender Fördermittel, kann eine Förderung immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr erfolgen. Grundlage der Bewilligung ist die „Richtlinie für die Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen (Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie - IMFR)nichtinvestiver sozialer Maßnahmen (Maßnahmenförderrichtlinien – MFR) vom 17. Januar 2024." Förderungen werden nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO), insbesondere der §§ 23 und 44 sowie der Verwaltungsvorschriften zur LHO (VV LHO § 44), gewährt. Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK), die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die besonderen Nebenbestimmungen nach § 44 LHO sind zu beachten.

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