„Bei allen anstehenden Veränderungen in unserem Gesundheitssystem müssen die Patienten im Mittelpunkt stehen. Sie müssen sich darauf verlassen können, möglichst schnell die richtige und medizinisch hochwertige Hilfe zu bekommen. Daher muss die Bundespolitik die Weichen in ihren Reformen - aktuell GKV - auf eine sichere und finanzierbare Versorgung stellen. Genau so wichtig ist aber eine kluge Verzahnung der relevanten Akteure. Die nötigen Reformvorhaben von der Krankenhausreform des Bundes, der Notfallreform des Bundes bis hin zu Maßnahmen wie das GKV-Sparpaket müssen dazu klug ineinandergreifen, Spielräume zum Erfüllen der Forderungen eröffnen und nicht zu noch größerem Bürokratieaufwand führen.
Wir bringen in Hessen seit meinem Amtsantritt alle wichtigen Akteure an einen Tisch. Zum Beispiel, wenn wir darüber entscheiden, wie das künftige Krankenhausnetz in Hessen aussehen soll. Den Plan dafür haben wir gemeinsam mit den Krankenhäusern, den Niedergelassenen, den Kassen, den Kommunen, Patientenvertretern und vielen anderen erarbeitet. Also mit denen, die den Plan umsetzen, die ihn bezahlen und für die er ist. Und ja, wir ringen auch um Lösungen. Am Ende stehen aber gemeinsam erarbeitete Ergebnisse, die auf einem breiten Fundament stehen.
Diesen hessischen Weg gehen wir auch, um unseren Rettungsdienst in Hessen digitaler und effizienter aufzustellen. Die Menschen müssen sich sicher sein können, im Notfall gut und schnell sowie passgenau versorgt zu werden - das steht über all unseren Reformanstrengungen. Dieser Weg hat uns auch bei unserem SaN-Projekt (sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung) geleitet. Der Bereitschafts- und Rettungsdienst werden in diesem Projekt bei der Akut- und Notfallversorgung jetzt so verzahnt, dass der medizinische Bedarf im Vordergrund steht und der Patient in die richtige Versorgungsebene gelotst werden kann. Gemeinsam sind wir deswegen bei einer klugen Patientensteuerung in Hessen jetzt schon im Machen, während der Bund noch im Wollen ist.“
Zugleich betonte die Ministerin, dass das Gelingen der GKV-Finanzreform damit steht und fällt, ob Sparbeiträge fair verteilt sind: „Alle müssen ihren Beitrag leisten. Daher ist es nicht hinzunehmen, dass die Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern zum Großteil von den Beitragszahlern der gesetzlichen Kassen gestemmt wird und der Bund sich bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe weiterhin einen schlanken Fuß macht. Wenn der Bund hier seiner Kernaufgabe nicht nachkommt, können wir von den Beitragszahlern und Leistungserbringern nicht erwarten, dass sie ihrerseits Sparmaßnahmen akzeptieren. Zunächst muss also der Bund seine Hausaufgaben erledigen.“
Zu einzelnen Versorgungsbereichen:
Krankenhäuser:
Die hessische Gesundheitsministerin kritisiert die geplanten Sparmaßnahmen im Krankenhausbereich, die die Häuser finanziell überfordern – vor allem da sie aktuell mitten im Prozess zur Krankenhausreform stecken. Sie fordert mehr Planungssicherheit, einen schnellen Abbau bürokratischer Vorgaben, vor allem eine deutlich unbürokratischere Gestaltung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst. Außerdem sollen die Regeln für Pflegebudgets angepasst werden, damit Krankenhäuser durch die anstehende Krankenhausreform keine finanziellen Nachteile erleiden. Pflegebudgets sollen dabei stärker an den tatsächlichen Pflegekosten und an Veränderungen der Krankenhausstrukturen ausgerichtet werden.
PpUGV:
Der Bund hat den Stellenwert der Pflege nochmals verstärkt, indem er die Pflegepersonaluntergrenzen im KHAG als Mindestvoraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen festgelegt hat. Gleichzeitig will der Bund die Kosten für das Pflegepersonal nicht länger vollständig refinanzieren. Angesichts dieses Widerspruchs hat sich Hessen bereits klar positioniert und den Bund zu einer schlüssigen Zielsetzung im puncto Pflegepersonal aufgefordert.
Niedergelassene:
Die hessische Gesundheitsministerin setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass die ambulante Versorgung vor Ort auch künftig verlässlich funktioniert. Sie fordert, dass neue Sparmaßnahmen die Praxen nicht zusätzlich belasten und die Versorgung nicht verschlechtern. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Finanzierung ärztlicher Leistungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Praxen ab einer bestimmten Anzahl behandelter Patientinnen und Patienten für die gleiche Leistung schlechter vergütet würden (sogenannte Fixkostendegression). Stolz lehnt dies als unfair ab, denn es bestraft gerade die Ärzte, die besonders viele Patienten versorgen. Das Ziel ist, dass Hausärzte künftig mehr Patienten steuern und versorgen. Wer mehr Versorgung übernehmen soll, darf dafür nicht finanziell benachteiligt werden.
Kinder- und Jugendmedizin:
Stolz fordert bessere Rahmenbedingungen für Kinder- und Jugendärzte sowie für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten: Die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin („Hausärzte der Kinder“) soll deutlich stärker gefördert werden. Mehr Weiterbildungsstellen sollen helfen, ausreichend Nachwuchs für Praxen – insbesondere im ländlichen Raum – zu gewinnen.
Darüber hinaus fordert Stolz eine eigene Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendpsychotherapie. (Bisher wird der Bedarf gemeinsam mit den Psychotherapeuten für Erwachsene erfasst und entsprechend gesteuert). Damit soll gezielter auf den tatsächlichen Bedarf reagiert und die Zahl der Therapieangebote verbessert werden. Gerade junge Menschen sollen schneller Hilfe erhalten können, bevor sich psychische Erkrankungen verfestigen.
Psychotherapie:
Stolz setzt sich dafür ein, dass psychotherapeutische Leistungen weiterhin ausreichend finanziert werden und nicht durch neue Budgetgrenzen eingeschränkt werden. Hintergrund ist die Sorge, dass sich ansonsten die bereits langen Wartezeiten auf Therapieplätze weiter verschärfen könnten. Besonders wichtig ist dabei: die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen, eine schnelle Hilfe in akuten psychischen Krisen sowie niedrigschwellige Angebote wie psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen.