Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Verabschiedung des Verbots von Lachgas und K.O.-Tropfen

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Änderung des Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetzes verabschiedet. Damit wird unter anderem die Abgabe und der Konsum von Lachgas unter 18 Jahren verboten. „Das ist ein starkes Signal für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Lachgas ist kein Spaß, sondern kann eine Gefahr für die Gesundheit bedeuten. Die Änderung macht es Minderjährigen nun viel schwerer, an die Substanzen heranzukommen. Vor allen Dingen ist das Verbot aber ein Signal gegen jedwede Verharmlosung“, betonte die Hessische Gesundheitsministerin, Diana Stolz, heute in Wiesbaden.

Das Gesetz verbietet außerdem Herstellung, Handel und Inverkehrbringen von KO-Tropfen – mit Ausnahmen für legitime industrielle/medizinische Nutzung. Hier sei ein Missbrauch „besonders schwerwiegend“, weil hier in der Mehrheit Mädchen und Frauen von Fremden gegen ihren Willen unter die Droge gesetzt würden. „Da die betroffenen Personen sich nach der Tat in der Regel an nichts erinnern können, wiegt ein solches Erlebnis besonders schwer und viele Jahre – wenn nicht sogar ein Leben lang – traumatisch nach“, so Stolz.

Neue psychoaktive Stoffe

„Hinter dem sperrigen Namen ‚Neue psychoaktive Stoffe‘ verbergen sich Substanzen, die süchtig machen, berauschen und schwere gesundheitliche Schäden auslösen können. Kurz gesagt: gefährliche Drogen“. Das NpSG verbietet bereits den Handel, das Inverkehrbringen und das Verabreichen der in seiner Anlage aufgezählten Stoffe.

Besonders besorgniserregend war zuletzt das Angebot von 1S-LSD in öffentlichen Automaten, ähnlich wie Kaugummi. „Das zeigt, wie leicht zugänglich solche Derivate sein können, insbesondere für Kinder und Jugendliche, und wie groß die Gefahr für unsere Gesellschaft ist“, so Stolz weiter. Obwohl 1S-LSD wie LSD wirkt und ähnliche Risiken birgt, war es bislang nicht im NpSG geregelt – und damit nicht verboten. Bereits in seiner vorangegangenen Sitzung im November hatte der Bundesrat dieses Derivat in die Liste verbotener Substanzen aufgenommen. Die Maßnahme geht u.a. auf einen von Hessen initiierten Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz im Juni in Weimar zurück.

Klares Zeichen für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger

Mit der Aufnahme von 1S-LSD in die Anlage des NpSG reagiert die Bundesregierung auf Betreiben Hessens auf diese Gesetzeslücke. „Damit setzen wir ein klares Zeichen für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und begegnen den neuen Herausforderungen beim Drogenkonsum adäquat“, erklärte Stolz. Die Verordnung ermöglicht Polizei und Justiz, dort einzuschreiten, wo bislang oft Handlungsmöglichkeiten fehlten.

Abschließend erklärte Stolz: „Die Gesundheit und Sicherheit unserer Bevölkerung haben oberste Priorität – darunter fällt etwa auch das Ziel der Landesregierung, den Missbrauch von Lachgas konsequent einzudämmen und insbesondere Minderjährige wirksam zu schützen. Das ist jetzt gelungen.“

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Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

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