Angesichts eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs zur Einführung einer Widerspruchsregelung, den mehr als 200 Abgeordnete des Bundes unterstützen, betonte die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz, dass dies „mehr als 200 starke Stimmen für alle Menschen, die auf ein Organ warten“ seien. Die Hessin hatte den Vorstoß, der auf Abgeordnete aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken zurückgeht, bereits im Mai dieses Jahres begrüßt. Stolz erklärte: „Es ist wichtig, dass die Menschen sich zu Lebzeiten klar entscheiden, und dass sie ihren Willen eindeutig und einfach dokumentieren können. “ Stolz fordert ein „Widerspruchsregister“ anstelle des Organspenderegisters.
„Wir müssen es den Menschen einfach machen, ihre positive Einstellung zur Organspende auch wirksam zu machen. Mit der Widerspruchslösung wird diese Entscheidung für das Leben anderer einfach umsetzbar. Gleichzeitig muss auch ein Nein akzeptiert und einfach dokumentiert werden. Ich schlage daher vor, das Organspenderegister in ein Widerspruchregister umzuwandeln“, so Stolz.
Entscheidung für oder gegen Organspende dokumentieren
Abschließend betont die Ministerin: „Die Widerspruchslösung und ein einheitliches Widerspruchsregister macht es für die Menschen selber, die Angehörigen, aber auch die Ärzte einfacher. Dokumentieren Sie Ihren Willen. Damit helfen Sie auch Ihren Angehörigen, die sonst in schweren Stunden auch noch diese Entscheidung treffen müssen. Zudem gilt unverbrüchlich: Organspende kann Leben retten!"
Bei der Widerspruchslösung gelten Menschen als mögliche Organspender, wenn sie der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen haben und den Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist. Nach der derzeit gültigen Zustimmungsregelung dürfen Organe nur entnommen werden, wenn eine ausdrückliche Zustimmung dokumentiert ist oder die Angehörigen dies entscheiden.