Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stolz im Vermittlungsausschuss zum Sparpaket

Anlässlich der am 17. Dezember anstehenden Beratungen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) und dem darin enthaltenen GKV-Sparpaket im Vermittlungsausschuss erklärte die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz, dass sie „auf eine Lösung im Sinne des hessischen Wegs“ setze.

Hessen hatte hierzu bereits in der Bundesratssitzung am 21. November 2025 einen Entschließungsantrag vorgelegt und sich nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen. „Das Thema bedarf über den Vermittlungsausschuss hinaus, der sich nur mit der Beitragsstabilität 2026 beschäftigt, einer Lösung. Wir brauchen ein tragfähiges und faires Konzept für die dauerhafte finanzielle Stabilität der GKV. Zugleich dürfen die Krankenhäuser nicht einseitig belastet werden. Es gilt, deren wirtschaftliche Stabilität im Blick zu halten.“ Stolz zufolge birgt das GKV-Sparpaket „erhebliche Risiken – gerade für unsere Krankenhäuser, die heute schon unter enormem Druck stehen. Ich erwarte, dass die Herausforderungen mit Blick auf die GKV nicht auf dem Rücken der Kliniken ausgetragen werden.“

Gemeinsam mit Bayern und Thüringen hatte Hessen einen Entschließungsantrag eingebracht, um klarzustellen, dass Beitragsstabilität ein wichtiges Ziel ist, dass die Stabilisierung der GKV-Finanzen jedoch nicht auch noch in den Folgejahren zu Lasten der Krankenhäuser gehen darf. Darüber hinaus verlangte der Antrag ein tragfähiges Konzept zur Stabilisierung der GKV-Finanzen, das Belastungen fair und generationengerecht verteilt. Der Bundesrat hatte am 21. November 2025 allerdings den Vermittlungsausschuss angerufen, statt dem Antrag zu folgen.

Stolz hatte in dieser Bundesratssitzung bereits davor gewarnt, einen wichtigen finanziellen Schutz für Krankenhäuser auszusetzen. „Allein 2026 würden ihnen durch das, was der Bund vorgelegt hat, rund 1,8 Milliarden Euro fehlen. Besonders problematisch ist: Was als Ausnahme gedacht ist, würde dauerhaft gelten – und die Krankenhäuser langfristig finanziell schwächen. Kurzfristige Effekte für die Beitragsstabilität dürfen nicht zulasten der Versorgungsstrukturen gehen. Ich setze daher auf eine Einigung, die solche strukturellen Risiken verhindert und die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken dauerhaft sichert“, so die Hessische Gesundheitsministerin abschließend.

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Pressesprecherin Esther Walter

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