Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Pflegestützpunkte werden zu Pflegekompetenzzentren weiterentwickelt

Die Hessische Landesregierung wird die Pflegestützpunkte zu Pflegekompetenzzentren ausweiten und hat dazu zwei neue Förderaufrufe auf den Weg gebracht. „Pflege ist ein Thema, das uns alle angeht. Oft sind es die nächsten Verwandten, die alters- oder krankheitsbedingt – manchmal auch ganz kurzfristig – pflegebedürftig werden. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen in dieser schweren Lage eine zuverlässige Anlaufstelle für ihre Fragen. Ein wichtiges Angebot dafür sind die sogenannten Pflegestützpunkte, die es inzwischen in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt“, sagte die Ministerin und ergänzte: „Sie lotsen die Menschen im besten Sinne des Wortes durch diese schwierige Situation. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten wohnortnah eine passgenaue Beratung, die die örtlichen Angebote und Strukturen kennt. Deshalb wollen wir die Pflegestützpunkte weiterentwickeln und haben hierfür zwei neue Förderaufrufe auf den Weg gebracht“, erklärte Gesundheitsministerin Diana Stolz am Freitag in Wiesbaden.

Stolz betonte, dass mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt werden. „Pflegende Angehörige müssen daher besonders entlastet werden. Sie gehen dabei oftmals über die Grenzen der eigenen Belastbarkeit hinaus“. Deshalb fördere das Land innovative Modellprojekte in Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen. 

Pflege ist ein Thema, das uns alle angeht.

Diana Stolz Gesundheitsministerin

Die Staatsministerin betonte, die Pflege im Titel des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege sei eine „klare Prioritätensetzung“. „Pflege ist für uns eines der entscheidenden Zukunftsthemen, damit die Menschen in Hessen würdevoll leben und älter werden können“, sagte Stolz und ergänzte: „Wir wollen, dass die Menschen Hilfe finden, wenn es um die Anerkennung eines Pflegegrades, finanzielle Unterstützung oder das Finden von passenden Pflegeangeboten geht“, stellte die Ministerin klar. Ein Teil dieser Weiterentwicklung ist das so genannte „Case- and Care-Management“. Das bedeutet, dass Einzelfälle sehr individuell und bedarfsorientiert betreut werden können und die Vernetzung mit den relevanten Akteuren vor Ort vorangetrieben wird.

Außerdem, so Stolz, werde die Landesregierung basierend auf dem Hessischen Pflegebericht ein Landespflegekonzept erarbeiten, um weitere pflegepolitische Maßnahmen auf den Weg zu bringen. „Das tun wir gemeinsam mit den relevanten Akteuren im Bereich Pflege, denn die komplexen Herausforderungen können wir nur gemeinsam bewältigen“, sagte die Ministerin.

Fördersummen

Förderfähig sind Personalausgaben in Höhe von 80 Prozent bis zu einer maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle (gemäß Tarifvertrag, Eingruppierung nach S 11b TV -H SuE). Bei einem geringeren Stellenanteil (Teilzeitstelle) würde sich der Förderanteil entsprechend dem prozentualen Anteil zu einer tariflichen Vollzeitstelle verringern. Bewilligungen können für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen.

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