Anlässlich der Veröffentlichung des neuen Onkologiekonzeptes für Hessen, betonte Gesundheitsministerin Diana Stolz: „Die Diagnose Krebs ist ein Schicksalsschlag und eine optimale medizinische Betreuung das A und O. Die Patienten und ihre Angehörigen brauchen Anlaufstellen, die leistungsfähige medizinische Angebote vorhalten. Außerdem ist die Nahtstelle zwischen den Leistungen in Kliniken und den ambulanten Angeboten bei der niedergelassenen Ärzteschaft für die Patientinnen und Patienten extrem wichtig. Das neue Okologiekonzept ist daher eines, das neben den Kliniken auch die ambulante Versorgung mit in den Blick nimmt.“ Bislang war das Konzept rein auf die stationären Angebote ausgerichtet gewesen.
„Gerade mit der Ausweisung der onkologischen Zentren machen wir deutlich, dass in Hessen ein großes Angebot an Spitzenmedizin für das Krankheitsbild Krebs existiert. Dies hilft Patientinnen und Patienten bei der Wahl des Krankenhauses. Mit unserem neuen Konzept strukturieren wir die Versorgung innerhalb Hessens über die Sektorengrenzen hinaus. Das heißt, wir überwinden die Trennung von stationär und ambulant. Ziel ist es für ganz Hessen die Organisation der Versorgung einheitlich zu regeln, um landesweit Verlässlichkeit für Patientinnen und Patienten zu schaffen. Aber auch Ärztinnen und Ärzten profitieren von dem neuen Ansatz. Sie können sich auf die Behandlung konzentrieren, statt auf Strukturaufbau und Organisationsfragen,“ so die Gesundheitsministerin.
Onkologiekonzept fördert Kooperation und sektorübergreifende Versorgung
Die Gesundheitsministerin verdeutlichte in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des neuen Onkologiekonzeptes im Rahmen der Krankenhausreform: „Das enge Zusammenspiel von Krankenhäusern, um die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen, ist ein zentraler Bestandteil des Onkologiekonzeptes. Kooperation und ein sektorübergreifender Ansatz, beides sind wichtige Aspekte des Hessischen Gesundheitsnetzes zur Umsetzung der Krankenhausreform. Mit unseren onkologischen Versorgungsgebieten und einem dichten und gut abgestimmten Netz an Onkologischen Zentren, die die strengen Anforderungen des gemeinsamen Bundesauschusses erfüllen, stellen wir eine gute onkologische Versorgung in Hessen sicher.“
Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) unterstützt das neue Onkologiekonzept, das neben einer Stärkung der Zusammenarbeit zwischen koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern auch zu einer Verbesserung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung bei onkologischen Krankheitsbildern beiträgt: Prof. Dr. Höftberger, Präsident der HKG, betonte die Bedeutung dieser Entwicklung. „Wir begrüßen das neue Hessische Onkologiekonzept, welches einerseits die Netzwerkstruktur zwischen koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern stärkt und anderseits die ambulante Versorgung stärker miteinbezieht. Somit wird die Grundlage für eine zentralisierte, hochspezialisierte onkologische Versorgung bei gleichzeitiger Behandlung und Betreuung der Patienten vor Ort sorgt - stationär wie ambulant - geschaffen. Es ist entscheidend, dass wir alle gemeinsam - hochspezialisierte Krankenhäuser der Maximalversorgung, Krankenhäuser der Schwerpunkt- und Grundversorgung sowie ambulante Dienste und onkologische Schwerpunktpraxen - an einem Strang ziehen, um den Patientinnen und Patienten in Hessen die beste mögliche Behandlung zu bieten“.
Fokus auf spezialisierte Zentren für eine qualitativ hochwertige Versorgung von Patientinnen und Patienten
„Die onkologische Versorgung stellt aufgrund ihrer Komplexität besondere Anforderungen an die Professionalität und die Dynamik der Behandlung. Deshalb ist eine abgestimmte Zusammenarbeit aller Beteiligten, gerade und auch über die Sektorengrenzen hinweg, hier besonders wichtig. Diese Zusammenarbeit wird durch das neue Onkologiekonzept in Hessen nachhaltig gestärkt“, sagte Frank Dastych, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.
Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen, ergänzte: „Die Weiterentwicklung des hessischen Onkologiekonzeptes stellt einen wichtigen Schritt zur kontinuierlichen Verbesserung der Versorgung hessischer Krebspatientinnen und -patienten dar. Der Fokus der Behandlung wird noch mehr auf spezialisierte und von der Fachgesellschaft zertifizierte Zentren gerichtet, um Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung zu ermöglichen. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die Umsetzung maßgeblich durch die Finanzierung der besonderen Aufgaben der planerisch ausgewiesenen Zentren“.
Das Hessische Onkologiekonzept als Grundlage für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Krebsbehandlung
Dr. Isabella Erb-Herrmann, Vorstandsmitglied der AOK Hessen, unterstrich: „An Krebs erkrankte Menschen müssen dort behandelt werden, wo besonders viel Know-how und Expertise ist: in onkologischen Kompetenzzentren und kooperierenden Kliniken. Das Hessische Onkologiekonzept hat dafür wichtige Weichen gestellt und ist deshalb eine echte Erfolgsgeschichte. Aber auch gute Geschichten können weiterentwickelt werden. Deshalb freue ich mich, dass mit der Novellierung des Konzepts niedergelassene Onkologinnen und Onkologen künftig noch viel stärker in die Behandlung einbezogen werden. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Die AOK Hessen hat daran aus Überzeugung mitgewirkt.“
Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, betonte: „Die Landesärztekammer Hessen setzt sich seit Jahren für eine flächendeckende qualitativ hochwertige Versorgung von an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten in Hessen ein. Entscheidend ist, dass neben der stationären auch die ambulante Versorgung mit einbezogen wird. Wir unterstützen daher das neue Hessische Onkologiekonzept ausdrücklich“.
Das neue Hessische Onkologiekonzept ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2010. Die Neuauflage baut auf der bisherigen Fassung auf und berücksichtigt den medizinischen Fortschritt sowie veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Zudem findet auch der geographische Wandel entsprechende Berücksichtigungen innerhalb der Versorgungsforschung.
Als Teil der Umsetzung des neuen Hessischen Onkologiekonzeptes hat das Hessische Ministerium für Familie bislang neun Zentren für Onkologie und drei Zentren für Kinderonkologie festgelegt. Die Ausweisung von zwei weiteren Zentren wird derzeit umgesetzt.