Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz unterstreicht die zentrale Rolle der Apotheken für die Gesundheitsversorgung und bekräftigt ihre Unterstützung für die Anliegen der Berufsgruppe: „Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Sie sorgen jeden Tag dafür, dass Menschen schnell und zuverlässig mit Arzneimitteln versorgt werden und kompetente Beratung erhalten“, erklärt Stolz. Die Ministerin betont, dass es viele Bürgerinnen und Bürger gebe, für die der direkte Kontakt in der Apotheke „extrem wichtig“ sei, weil hier unmittelbar beraten werden könne. Für die Menschen sei die Apotheke vor Ort vielfach „Heimat“ und „Anlaufstelle“. „Nirgendwo sonst erhält man solch eine Beratung ohne Termin: persönlich, fachkundig und niederschwellig“, sagte Stolz. „Starke Apotheken vor Ort liegen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.“
Mit Blick auf die derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Apothekenreform des Bundes betont die Ministerin: „Die vorgelegte Reform ist eine wichtige Grundlage, aber noch nicht der Endpunkt. Hessen begrüßt das Ziel des Gesetzes, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken zu verbessern und ein flächendeckendes Versorgungsnetz zu sichern“, so Stolz. Positiv seien insbesondere der Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen, die Stärkung der heilberuflichen Rolle der Apotheken, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung sowie der geplante Bürokratieabbau. Auch die bessere Einbindung der Apotheken in die elektronische Patientenakte sei ein wichtiger Schritt für eine moderne, vernetzte Versorgung. „Gleichzeitig sehen wir an zentralen Stellen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken steht und fällt mit einer verlässlichen und auskömmlichen Vergütung. Eine reine Verhandlungslösung ohne ein gestärktes Fixhonorar schafft nicht die notwendige Finanzierungs- und Planungssicherheit“, so die Ministerin. Sie hält daher eine zumindest stufenweise Erhöhung des sogenannten Packungsfixums für zwingend notwendig. „Vergütungsfragen dürfen nicht ausschließlich von Verhandlungen abhängen, sondern brauchen zeitnah eine verlässliche Grundlage.“
Praxistaugliche Ausgestaltung der Reform
Die Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen – etwa Impfungen oder Testangebote – ist grundsätzlich zu begrüßen. Damit diese Leistungen aber tatsächlich zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen können, müssen sie in der Praxis ausreichend häufig und angemessen vergütet erbracht werden können. Auch neue Versorgungsformen wie Telepharmazie können einen sinnvollen Beitrag leisten, insbesondere in unterversorgten Regionen. „Wichtig ist dabei, dass diese Leistungen der Apothekerschaft vorbehalten bleiben und klar geregelt sowie fair vergütet werden. Bei Zweigapotheken halten wir klare Kriterien, etwa zu Entfernungen und Versorgungsbedarf, sowie eine regelmäßige Evaluation für notwendig“, erläutert die Gesundheitsministerin.
„Die Reform ist ein wichtiger Schritt. Jetzt kommt es darauf an, dass sie am Ende auch die wirtschaftliche Basis der Apotheken sichert“, so Stolz. „Wenn wir eine flächendeckende und verlässliche Arzneimittelversorgung erhalten wollen, brauchen die Apotheken Planungssicherheit und eine auskömmliche Vergütung.“
Den weiteren Gesetzgebungsprozess wird Hessen konstruktiv begleiten und sich im Bundesrat für eine praxistaugliche Ausgestaltung der Reform einsetzen. „Unser Ziel ist klar: Wir wollen die heilberufliche Rolle der Apotheken stärken und zugleich ihre wirtschaftliche Grundlage sichern. Nur so können Apotheken ihre wichtige Aufgabe für die Versorgung der Bevölkerung auch künftig zuverlässig erfüllen. Apotheken sind mehr als ein Ort der Arzneimittelabgabe – sie sind ein zentraler Teil unseres Gesundheitswesens. Deshalb müssen wir alles daransetzen, diese Struktur zu erhalten und zu stärken“, betont Stolz abschließend.