Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Land startet neuen Anlauf für Widerspruchslösung

Bereits im Juli 2024 hat der Bundesrat für die Einführung der Widerspruchslösung gestimmt. Durch den Regierungswechsel wurde diese Initiative nicht weiter verfolgt. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und dem Saarland bringt Hessen erneut eine Beschlussvorlage in den Bundesrat ein.

„Nach wie vor gibt es zu wenig Spenderorgane, während gleichzeitig die positive Einstellung zur Organspende in der Bevölkerung unverändert hoch ist. Es ist wichtig, dass die Menschen ihren Willen dokumentieren“, so Gesundheitsministerin Diana Stolz. In einer Repräsentativbefragung gaben im Jahr 2022 mehr als 80 Prozent der Personen an, dass sie der Organspende positiv gegenüberstehen. Dennoch hatten nur 44 Prozent der Befragten ihre Entscheidung auch tatsächlich dokumentiert. „Die Widerspruchslösung kann hier ein Weg sein, die Bürgerinnen und Bürger aktiver in die Rolle zu bringen, sich zu informieren und dann für oder gegen eine Entnahme von Organen zu entscheiden“, so Stolz.

Noch immer werden zu wenig Organe gespendet und erkrankte Menschen warten zu lange auf ein Spenderorgan, das die Lebensqualität von Betroffenen verbessern und Leben retten kann. „Natürlich wäre es wünschenswert, wenn viele Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft hierzu erklären. Aber auch eine negative Entscheidung ist zu akzeptieren. Mein Appell lautet daher: Treffen Sie eine Entscheidung. Im Todesfall haben Angehörige und Hinterbliebene dann Klarheit. Sprechen Sie über Ihren Willen mit der Familie und dokumentieren Sie den Wunsch mit einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung und insbesondere auch mit einem Eintrag in das digitale Organspende-Register. Mit einer solchen Dokumentation kann man selbstbestimmt festlegen, ob und wenn ja, welche Organe man bereit ist zu spenden. Sollte man nur bestimmte Organe spenden wollen, kann dies differenziert entschieden und dokumentiert werden“, so Stolz.  

Hintergrund

In Hessen warten derzeit 602 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. 88 Menschen haben im Jahr 2024 in Hessen nach ihrem Tod Organe gespendet. Die Anzahl der postmortal entnommenen Organe lag bei 255. Damit ist die die Zahl der Spenden im Vergleich zu den Vorjahren in Hessen gestiegen. Ungeachtet dessen, ob es zur Widerspruchslösung komme oder es bei der aktuellen Zustimmungsregelung zur Organentnahme bleibe, sei das „A und O“ die Information der Menschen, erklärte die hessische Gesundheitsministerin abschließend.

Bei der Widerspruchslösung gelten Menschen als mögliche Organspender, wenn sie der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen haben und den Angehörigen kein der Organspende entgegenstehender Wille bekannt ist. Mehrere Bundesländer - darunter auch Hessen - haben sich zusammengeschlossen und leiten derzeit eine Gesetzesinitiative in die Wege, damit sich die Bundesregierung erneut mit der Regelung zur Organspende auseinandersetzt. Bei der aktuell gültigen Zustimmungsregelung dürfen Organe nur entnommen werden, wenn es eine Zustimmung gibt, entweder durch den Verstorbenen selbst zu Lebzeiten im Organspende-Register, auf dem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Wenn keine Entscheidung eines möglichen Organspenders dokumentiert ist, so werden die Angehörigen gebeten, nach dessen bekannten oder mutmaßlichen Willen zu entscheiden.

Kontakt

Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

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