Sport- und Gesundheitsministerin Diana Stolz hat dem Sportverein Mörlenbach 1896 e.V. am Dienstag einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 Euro für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes überreicht. Die Oberschicht des bestehenden Kunstrasens ist abgenutzt. „Wir unterstützen den Sport in Hessen in all seinen Facetten. Sportplätze wie hier in Mörlenbach sind Orte, an denen Menschen sich bewegen, mit anderen messen und entwickeln. Es sind aber auch wichtige Treffpunkte und Orte der Begegnung für Sportbegeisterte, Zuschauer und Vereinsmitglieder. Ich freue mich daher sehr, dass ich hier heute 50.000 Euro überreichen kann, damit der Ball auf dem erneuerten Kunstrasen bald wieder feste getreten werden kann. Damit leistet das Land Hessen einen finanziellen Beitrag dazu, die Zukunft eines Vereins zu sichern, der für viele Menschen aller Altersgruppen in Mörlenbach ein zweites Zuhause ist“, so Stolz.
Die Fördermittel wurden im Rahmen des Sonder-Investitionsprogramms „Sportland Hessen“ bewilligt. Sie sind Teil einer Sportförderpolitik der Landesregierung, die bei den Vereinen und Kommunen ansetzt. „Ziel in der hessischen Sportförderung ist, allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen die Chancen und den Anreiz zu aktiver sportlicher Betätigung zu schaffen. Wer sich bewegt, lebt zugleich gesünder und wer im Verein organisiert ist, ist nicht alleine, sondern erlebt Gemeinschaft. Dies setzt ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Sportstätten voraus“, unterstrich die Sport- und Gesundheitsministerin.
„Zugleich fördern wir so das unschätzbar wertvolle Engagement zahlreicher ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in Hessen und sind sehr dankbar für die vielen unentgeltlichen Stunden, die sie Woche für Woche im Ehrenamt investieren. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, unsere Vereine, die vor Ort wichtige Pfeiler für das gesellschaftliche Zusammenleben sind, zu stärken“, erklärte die Ministerin abschließend.
Über das Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“
Das Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“ zielt insbesondere darauf ab, die vorhandenen Sportstätten für den Breitensport durch Sanierungsmaßnahmen in ihrer Substanz zu erhalten und den sportartspezifischen Erfordernissen an eine zeitgerechte Sportstätte sowie an Sicherheitserfordernisse wie beispielsweise den Brandschutz anzupassen. Zuwendungsempfänger können Vereine mit einer Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen, Sportfachverbände und kommunale Träger sein. Insgesamt stehen dafür in diesem Jahr fünf Millionen Euro zur Verfügung.