„Es ist aber auch ein Erfolg für den hessischen Weg, den der Vermittlungsausschuss in seiner Beratung eingeschlagen hat. Das bestätigt uns in unserer Linie, mit der wir von Anfang an auf eine Lösung gesetzt haben, die sowohl die Beitragsstabilität als auch die wirtschaftliche Situation der Kliniken im Blick hat. Wir haben am 21.11. einen Entschließungsantrag mit Bayern und Thüringen vorgelegt und Hessen hatte bereits dort der Bundesregierung einen Weg aufgezeigt, der die Anrufung des Vermittlungsausschusses verhindert hätte“, erklärte Stolz am Donnerstag. Die Hessische Gesundheitsministerin hatte danach auch den dem Vermittlungsausschuss vorgelegten Vorschlag in Berlin im Vorfeld mitverhandelt.
Jetzt wird es – analog des Entschließungsantrags – eine gesetzliche Regelung mit dem Ziel geben, negative Auswirkungen des Aussetzens der Meistbegünstigungsklausel auf die Landesbasisfallwerte des Jahres 2027 und Folgejahre auszuschließen. „Wir brauchen die Beitragsstabilisierung der GKV. Das darf aber nicht dauerhaft zu Lasten der Kliniken gehen“, betonte die Hessische Staatsministerin.
„So wie das GKV-Sparpaket geschnürt war, hätte es unsere Krankenhäuser, die ohnehin schon unter hohem wirtschaftlichem Druck stehen, schwer getroffen. Ich bin froh, dass es nunmehr zu einer guten Lösung im Vermittlungsausschuss im Sinne des hessischen Weges gekommen ist“, so Stolz abschließend.