„Im Sommer habe ich bereits mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken über ein Verbot dieser Substanzen gesprochen und ich freue mich, dass das Gesetz nun im Bundestag beschlossen wurde. Beim Schutz junger Menschen vor neuen Formen des Drogenkonsums gibt es schließlich keine Zeit zu verlieren“, so Stolz weiter.
Prävention und Aufklärung stärken
Die hessische Gesundheits- und Familienministerin betont außerdem die Relevanz von Aufklärung zum Konsum insbesondere neuer psychoaktiver Stoffe: „Das Verbot ist wichtig, aber es reicht allein nicht aus. Es müssen zugleich die Jugendlichen und Eltern informiert und aufgeklärt werden.“
Neben dem Verkaufsverbot für Minderjährige soll der Beschluss auch Regelungen zum Onlinehandel und zur Abgabe über Automaten umfassen. Der medizinische und industrielle Einsatz von Lachgas bleibt weiterhin erlaubt.