Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Gesundheitsministerin Stolz begrüßt Lachgasverbot für Minderjährige

Hessen hatte sich bereits früh für ein Verbot von Lachgas und sogenannten K.-o.-Tropfen stark gemacht und das Thema bereits im Juni mit einem eigenen Antrag auf der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar auf die politische Agenda gesetzt. In diesem Antrag forderte das Land, den missbräuchlichen Konsum von Lachgas zu unterbinden und zugleich Prävention und Aufklärung zu stärken.

„Im Sommer habe ich bereits mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken über ein Verbot dieser Substanzen gesprochen und ich freue mich, dass das Gesetz nun im Bundestag beschlossen wurde. Beim Schutz junger Menschen vor neuen Formen des Drogenkonsums gibt es schließlich keine Zeit zu verlieren“, so Stolz weiter.

Prävention und Aufklärung stärken

Die hessische Gesundheits- und Familienministerin betont außerdem die Relevanz von Aufklärung zum Konsum insbesondere neuer psychoaktiver Stoffe: „Das Verbot ist wichtig, aber es reicht allein nicht aus. Es müssen zugleich die Jugendlichen und Eltern informiert und aufgeklärt werden.“

Neben dem Verkaufsverbot für Minderjährige soll der Beschluss auch Regelungen zum Onlinehandel und zur Abgabe über Automaten umfassen. Der medizinische und industrielle Einsatz von Lachgas bleibt weiterhin erlaubt.

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Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

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