Unter dem Motto „Weiter daheim sein können“ hat das Land Hessen gemeinsam mit den Landesverbänden der Pflegekassen in Hessen, dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. und den Kommunalen Spitzenverbänden einen starken Akzent für Pflegebedürftige, Angehörige und Nahestehende gesetzt. Anlässlich einer Rahmenvereinbarung zur Förderung von Modellvorhaben am Lebensort der Betroffenen betonte die Hessische Ministerin für Gesundheit und Familie, Diana Stolz:
„Wir ziehen an einem Strang und unterstützen mit der Förderung von Modellvorhaben pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen und Nahestehenden. Aktuell werden 86,4 Prozent der Pflegebedürftigen in Hessen zu Hause betreut. An dieser Zahl wird deutlich, wie wichtig es ist, vor Ort Unterstützungsmaßnahmen und geeignete Strukturen zu schaffen und zu erproben. Dazu zählt bspw. die Verbesserung vorhandener Pflegeangebote oder der Auf- und Ausbau von Entlastungsstrukturen im Lebensumfeld der Menschen und im Quartier“, betonte Stolz.
Hoher Bedarf an vorpflegerischen und sektorenübergreifenden Angeboten
„Die Förderung gemäß § 123 SGB XI ist ein kleiner Baustein in der Angebotspalette für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen“, sagt der Direktor des Hessischen Städtetages, Stephan Gieseler. „Die Städte sehen weiter einen hohen Bedarf an vorpflegerischen, sektorenübergreifenden Angeboten, die präventive Wirkung entfalten. Daher müssen dafür rechtzeitig Strukturen geschaffen werden, damit Menschen länger und selbstbestimmt in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können.“
Tim Ruder, Geschäftsführer des Hessischen Landkreistages ergänzt: „Um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu meistern, werden innovative und kreative Ideen benötigt. Durch die neu geschaffenen Möglichkeiten des § 123 SGB XI verfügen alle Akteure über mehr Handlungsspielraum, um neue Wege zu gehen.“
Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehöriger verbessern
„Durch die Förderung von Modellvorhaben in der Pflege im häuslichen Umfeld soll die Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehöriger verbessert werden. Die Stärkung der regionalen Pflege- und Unterstützungsangebote in Hessen ist ein zentraler und elementarer Baustein der geschlossenen Vereinbarung. Das Ziel muss sein, durch gute und passgenaue Angebote für die Pflege zuhause die Unterbringung in einem Pflegeheim zu verzögern oder möglichst ganz zu vermeiden“, so Jacqueline Kühne, Vorständin BKK Landesverband Süd, stellvertretend für die Landesverbände der Pflegekassen in Hessen.
Die Ministerin betonte abschließend: „Ziel ist es, neue Lösungen zu erproben, die sich nach Ablauf der Förderung in die Regelversorgung übertragen lassen. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft braucht es starke Impulse, die Pflege zukunftsfähig und menschlich zu gestalten. Wir freuen uns auf die Bewerbungen und die unterschiedlichen Ideen.“
Weitere Informationen
Die Rahmenvereinbarung über die Förderung von gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier regelt transparent und verbindlich das Verfahren der Förderung aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung nach § 123 SGB XI zur Entwicklung lokaler Konzepte und zur Gestaltung regionaler Angebote zur Erleichterung der Situation der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen und Nahestehenden. Dafür stellt die gesetzliche Pflegeversicherung ein Förderbudget bereit, mit dem Länder und kommunale Gebietskörperschaften gemeinsam mit der Pflegeversicherung in Modellvorhaben nach §§ 123f. SGB XI investieren können.
Die Anträge für die Modellprojekte nach § 123 SGB XI können ab sofort eingereicht werden.