Die Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier nach § 123 SGB XI sollen darauf ausgerichtet sein, bestehende Strukturen noch mehr als bisher zusammenzudenken, zu vernetzen, weiterzuentwickeln und nachhaltige regionale Unterstützungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Nahestehende zu schaffen, die sich nach Ablauf der Förderung in die Regelversorgung übertragen lassen. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass es eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Modellvorhabens gibt, die den allgemeinen wissenschaftlichen Standards entspricht.
Mit den Modellvorhaben sollen innovative Lösungen erprobt werden, um z.B.
- die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zu erleichtern,
- den Zugang zu den vorhandenen Pflege- und Unterstützungsangeboten zu verbessern,
- die Pflegeprävalenz positiv zu beeinflussen,
- eine bedarfsgerechte integrierte Sozialplanung zur Entwicklung des Sozialraumes zu unterstützen,
- Unterstützungs- und Entlastungsstrukturen für Pflegearrangements auf- und auszubauen und zu stabilisieren,
- die Pflegeangebote untereinander digital zu vernetzen.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen so bemessen sein, dass sich eine Zuwendung von mindestens 30.000 Euro pro Jahr ergibt.
Anträge für eine Landesförderung oder kombinierte Landes- und Kommunalförderung können ab sofort beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege gestellt werden.