Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Familienministerin Stolz zur Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung

Anlässlich einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die erhoben hat, dass fast jede dritte Frau im reproduktiven Alter Schwierigkeiten beim Schwangerwerden hat, betonte die Hessische Familien- und Gesundheitsministerin Diana Stolz: „Dass ein Drittel der Frauen und Familien mit einem unerfüllten Kinderwunsch leben muss, zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Betroffenen in besonderem Maße zu unterstützen. Sowohl finanziell, wenn es um assistierte Reproduktion geht, als auch emotional. Ein unerfüllter Kinderwunsch kann schwer auf den betroffenen Familien lasten. Viele fühlen sich isoliert und es ist mental schwer zu verarbeiten, wenn der Wunsch nach Familie nicht erfüllt werden kann. Auch die Phasen der assistierten Reproduktion können in hohem Maße belastend sein, ebenso natürlich die schreckliche Verlusterfahrung durch Fehlgeburten.“

Land bietet finanzielle Unterstützung für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Stolz erklärte, dass die Hessische Landesregierung deswegen gemeinsam mit dem Bund Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch finanziell bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen der assistierten Reproduktion unterstütze. „Ergänzend zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei den ersten drei Versuchen fördern wir hessische Paare auch beim vierten Versuch, weil dies eine erhebliche finanzielle Belastung für viele Betroffene darstellt. Ein Kinderwunsch ist etwas Wunderbares, der sollte finanziell nicht zusätzlich drücken. Wir helfen, damit der Wunsch nach einem Kind für möglichst viele in Erfüllung gehen kann.“

Das Verfahren zur Beantragung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen bei Kinderwunschbehandlungen nach den Richtlinien des Bundes und des Landes Hessen ist unkompliziert, das Antragsformular kann auf der Website des Regierungspräsidiums Gießen heruntergeladen werden. Die Landesregierung hat so bereits mehr als 1.200 Paare beim vierten Versuch unterstützt.

Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten ist wichtiges Signal

Im Zusammenhang mit Fehlgeburten nannte Stolz auch die bereits erfolgte Ausweitung des Mutterschutzes auf Fehlgeburten als ein „starkes Signal an die von einem schweren Schicksalsschlag betroffenen Frauen“, und „einen richtigen und wichtigen Schritt, um ihnen den Raum für die Verarbeitung des Erlebten“ zu geben.

„Eine Fehlgeburt ist vielfach eine traumatisierende Erfahrung und bei Weitem keine Seltenheit, tatsächlich sind viele Frauen betroffen. Die Ausweitung des Mutterschutzes auf Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt den Frauen und Familien die Möglichkeit, frei zu entscheiden, ob sie die Möglichkeit nutzen wollen, auch um den Verlust besser zu verarbeiten“, stellte Stolz abschließend klar.

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Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

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