Die Beratungen zur Novellierung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) schreiten planmäßig voran. Eine Facharbeitsgruppe unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege bearbeitet seit Frühjahr 2026 die zentralen Inhalte des neuen Gesetzes und hat nun erste Eckpunkte vorgelegt. Sie bilden die fachliche Grundlage für den Referentenentwurf und stehen unter dem Vorbehalt der politischen Abstimmung sowie des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Die Beratungen sollen bis in den Herbst fortgesetzt werden.
„Hessen geht - wie bereits bei den Vorbereitungen zur Krankenhausreform des Bundes - den bewährten hessischen Weg: solide geplant, partnerschaftlich und mit klarem Blick auf die Bedürfnisse der Menschen. Für den Rettungsdienst heißt das: Wir erarbeiten mit den Fachleuten vor Ort ein Gesetz, das gemeinsam erarbeitete landesweite Standards setzt und somit langfristig trägt. Die bisherigen Beratungen bestärken uns in diesem Ansatz“, betont Gesundheitsministerin Diana Stolz.
Der Hessische Weg: Beteiligung statt Vorgabe
Hessen setzt bewusst auf einen kooperativen Arbeitsprozess. In der Facharbeitsgruppe arbeiten Vertreterinnen und Vertreter des Rettungsdienstes, der Kommunen, der Kostenträger, der medizinischen Fachwelt, der Feuerwehr, des Innenministeriums sowie weiterer Akteure des Rettungsdienstes zusammen. Das Gesundheitsministerium leitet und moderiert den Prozess.
Friedrich Schmidt, Leiter der AG Rettungsdienst des Hessischen Landkreistags und Kreisbrandinspektor, erklärt: „Die Träger des Rettungsdienstes begrüßen die Beteiligung in der Arbeitsgruppe und den Austausch aller Beteiligten im komplexen System der Notfallversorgung. Gleichwohl bleibt es noch ein spannender Prozess, da Standpunkte aufgrund der institutionellen Zugehörigkeit nicht immer zu 100 Prozent deckungsgleich sind. Die Einbindung durch das Gesundheitsministerium ist vorbildhaft und sollte als Best Practice von anderen Ministerien übernommen werden.“
Auch Jonas Scholz, Rettungsdienstleiter des Malteser Hilfsdienst Hessen, hebt stellvertretend für die Leistungserbringer hervor: „Die Arbeitsgruppe vereint unterschiedliche Perspektiven, aber ein gemeinsames Ziel: die Notfallversorgung in Hessen zukunftsfest weiterzuentwickeln. Die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten ist dabei eine zentrale Stärke des Prozesses.“
Dass Hessen einen umfassenden Prozess zur Modernisierung des hessischen Rettungsdienstes angestoßen hat, begrüßen auch die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen. „Der Rettungsdienst muss zukunftsfest weiterentwickelt werden. Wir brauchen deshalb landesweit klare Zuständigkeiten, verbindliche Qualitätsstandards und eine transparente, datenbasierte Steuerung. Patientinnen und Patienten müssen sich hessenweit auf eine schnelle, gleichwertige und qualitätsgesicherte Versorgung verlassen können“, betont Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Ebenfalls stellvertretend für die Kostenträger in Hessen ergänzt Dr. Isabella Erb-Herrman, Mitglied des Vorstands der AOK Hessen: „Parallel zu den Reformvorhaben des Bundes bietet sich für Hessen die Chance, wichtige Innovationen im Gesundheitswesen aktiv voranzubringen. Denn Innovationen und zukunftsfähige einheitliche Strukturen sind die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, effiziente und nachhaltige Gesundheitsversorgung.“