Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

„Erstes Signal für die Zukunft der Apotheken vor Ort“

„Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetz setzen die Bundesregierung und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein erstes Signal für die Zukunft der Apotheken vor Ort. Apotheken sind Garanten für eine niederschwellige, qualitativ hochwertige Versorgung und unverzichtbarer Bestandteil eines wohnortnahen Gesundheitssystems – in Hessen ebenso wie bundesweit“, betonte die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz.

Hessen begrüßt das Ziel des Gesetzes, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken zu verbessern und ein flächendeckendes Versorgungsnetz zu sichern. Positiv sind insbesondere der Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen, die Stärkung der heilberuflichen Rolle der Apotheken, Maßnahmen zur Fachkräftesicherung sowie der geplante Bürokratieabbau. Auch die bessere Einbindung der Apotheken in die elektronische Patientenakte ist ein wichtiger Schritt für eine moderne, vernetzte Versorgung.

Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen

„Gleichzeitig sehen wir an zentralen Stellen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken steht und fällt mit einer verlässlichen und auskömmlichen Vergütung. Eine reine Verhandlungslösung ohne ein gestärktes Fixhonorar schafft nicht die notwendige Finanzierungs- und Planungssicherheit“, so die Ministerin. Hessen hält daher eine zumindest stufenweise Erhöhung des Packungsfixums für zwingend notwendig. Vergütungsfragen dürfen nicht ausschließlich von Verhandlungen abhängen, sondern brauchen zeitnah eine verlässliche Grundlage.

Die Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen – etwa Impfungen oder Testangebote – ist grundsätzlich zu begrüßen. Damit diese Leistungen aber tatsächlich zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen können, müssen sie in der Praxis ausreichend häufig und angemessen vergütet erbracht werden können. Auch neue Versorgungsformen wie Telepharmazie können einen sinnvollen Beitrag leisten, insbesondere in unterversorgten Regionen. „Wichtig ist dabei, dass diese Leistungen der Apothekerschaft vorbehalten bleiben und klar geregelt sowie fair vergütet werden. Bei Zweigapotheken halten wir klare Kriterien, etwa zu Entfernungen und Versorgungsbedarf, sowie eine regelmäßige Evaluation für notwendig. Die geplante Verlängerung der Betriebserlaubnis auf zehn Jahre sehen wir kritisch“, so Stolz.

„Die nun vorgelegte Reform ist eine wichtige Grundlage, aber noch nicht der Endpunkt. Hessen wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Apothekenreform am Ende tatsächlich die wirtschaftliche Basis der Apotheken stärkt, ihre heilberufliche Rolle ausbaut und eine verlässliche Arzneimittelversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellt“, betonte die Ministerin abschließend.

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Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

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