Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Bundeskabinett hat GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen

„Es ist richtig, dass der Bund endlich damit beginnt, die Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehern angemessen aus Steuermitteln zu finanzieren. Diesen Schritt begrüßen wir. Leider geht es hierbei aber nur im Schneckentempo voran, wohingegen Kürzungen an vielen Stellen vollumfänglich und unmittelbar zu Buche schlagen sollen. So wird der zaghafte Einstieg konterkariert durch eine gleichzeitige deutliche Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen. Dadurch müssten nun doch wieder alle gesetzlich Versicherten die Zeche zahlen. Die Entlastung darf nicht durch die Hintertür wieder aufgehoben werden“, sagte die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz zum heutigen Kabinettsbeschluss.

Das Bundeskabinett hat heute das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz begrüßt, dass der Bund künftig mehr für die Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehern zahlen soll. Allerdings bleibt der geplante Einstieg noch unterhalb des Mindestbeitrags für GKV-Versicherte und deckt die tatsächlichen Kosten damit weiterhin nur unvollständig ab. Gleichzeitig plant der Bund, seinen allgemeinen Zuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung für die versicherungsfremden Leistungen erheblich zu kürzen. Der Zuschuss deckt gesamtgesellschaftliche Anliegen ab wie beispielsweise die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Eine generelle Kürzung des Zuschusses ohne Diskussion über die dahinterliegenden Leistungen greife daher zu kurz. „Es wäre unredlich, zaghaftes Entgegenkommen zu signalisieren und am gleichen Ende Einsparungen einzukassieren. Versicherte und Arbeitgeber dürfen nicht die Leidtragenden sein", so Stolz.

Abschlagserhöhung gilt erst ab dem 1. Januar

Mit Blick auf die Apotheken sei zu begrüßen, dass die Abschlagserhöhung erst ab dem 1. Januar gelten soll. Dies gebe der Bundesregierung Zeit, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Apothekenfixums zu regeln. Stolz: „Wir müssen unsere Vor-Ort-Apotheken stärken. Sie sind eine Säule der flächendeckenden medizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Daher vertrauen wir auf die Zusage des Bundes. Nur wenn das Fixum erhöht wird, kann auch ein zeitlich kurzer befristeter Apothekenabschlag erwogen werden. Konsequenter wäre es, die Erhöhung des Apothekenfixums bereits im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz mitzuregeln.“

Eine kurzfristige Stabilisierung der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung sei unausweichlich und daher grundsätzlich erforderlich. „Hierzu müssen aber alle gleichermaßen beitragen: Versicherte, Arbeitgeber, Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pharmaindustrie, Heil- und Hilfsmittelerbringer und auch der Bund. Er muss ebenfalls einen angemessenen Beitrag leisten!“, so Stolz.

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Pressesprecherin Esther Walter

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