Hessischer Pflegebericht

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Das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe Universität in Frankfurt am Main hat im Auftrag des HMFG eine Bestandsaufnahme vorgenommen, die nun mit dem Pflegebericht vorliegt. Die Ergebnisse verschafften erstmals einen detaillierten Überblick über die in Hessen vorhandenen Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Die aus dem neuen Pflegebericht abgeleiteten Empfehlungen bilden die Basis für den Landesförderplan Pflege der Landesregierung.

Der Pflegebericht prognostiziert für Hessen bis 2030 eine Zunahme pflegebedürftiger Menschen um 11,7 Prozent. Da der weitaus größte Teil zuhause versorgt wird, trifft der zunehmende Bedarf besonders den Bereich der ambulanten Pflege. Hier wird sich den Ergebnissen zufolge im Landesdurchschnitt ein Mehrbedarf von 14,4 Prozent ergeben.

Acht Versorgungsbereiche

Der Hessische Pflegebericht betrachtet acht Versorgungsbereiche, die insbesondere ältere und pflegebedürftige Menschen betreffen: ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, vollstationäre Pflege, Betreuungs- und Entlastungsangebote, betreutes Wohnen, Wohngemeinschaften sowie die Palliativversorgung. Für jeden der Bereiche wird der Bedarf aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kleineren Regionen in den nächsten Jahren analysiert und die vorhandene Struktur betrachtet.

Die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen wurden anschließend in einem Expertinnen- und Expertenpanel aus Altenplanerinnen und Altenplanern der Kreise und kreisfreien Städte diskutiert und begründet. Sie richten sich überwiegend an den Bund und die Kommunen.

Handlungsempfehlungen

  • Ausbau der ambulanten Pflege
  • Schaffung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten zur Stabilisierung der häuslichen Pflege
  • Schaffung von Angeboten zur zielgruppengerechten Entwicklung und Umsetzung von Pflegeprävention und Gesundheitsförderung
  • Tagespflege in die Fläche bringen und zielgruppenbezogen weiterentwickeln
  • Mit Bedacht vorgenommener Ausbau der vollstationären Pflege
  • Schaffung alternativer Wohnformen sowie mehr bezahlbare Angebote im Bereich Betreutes Wohnen
  • Bekanntheitsgrad ambulant betreuter Wohngemeinschaften steigern sowie das Angebot ausbauen
  • Dem durch die demographische Entwicklung entstehenden steigenden Bedarf an Palliativversorgung begegnen
  • Die Rolle der Kommunen stärken

Umsetzung

Unter anderem die Empfehlung bezüglich der Stärkung der Kommunen befinden sich bereits in der Umsetzung, zwei Maßnahmen sind hierzu konkret geplant. So sind etwa erste Schritte für eine Novellierung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB XI eingeleitet.

Außerdem sei die Einrichtung einer eigenen Arbeitsgruppe des Landespflegeausschusses vorgesehen, die Richtlinien für die Planung entwerfe. Viele weitere bereits existierende Maßnahmen z.B. zur Fachkräftesicherung würden nun mit den Handlungsempfehlungen harmonisiert und schließlich in den neuen Landesförderplan Pflege münden.

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