Präambel
Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger erfassen bereits im Vorfeld von schwerer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit einen sich abzeichnenden Unterstützungsbedarf. Mit Fokus auf der medizinischen und pflegerischen Versorgung, der Unterstützung im Alltag und der sozialen Teilhabe, vermitteln Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger geeignete Angebote und Hilfen vor Ort (Verweisberatung). Die Arbeitsweise der Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger ist dementsprechend präventiv, vorbeugend und sorgend. Die Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger können bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen, indem sie einen Lückenschluss zwischen (haus-)ärztlicher und pflegerischer Versorgung sowie Angeboten der sozialen Teilhabe herstellen. Die Unterstützungsleistung der Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger orientiert sich dabei am Wunsch der Klientinnen und Klienten und erfolgt koordiniert durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
Gesundheitsvorsorge kann selbst bestimmtes und selbstständiges Leben ermöglichen
Durch geeignete Maßnahmen kann Gesundheitsvorsorge für ältere Menschen gestärkt und somit ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben trotz alters- und krankheitsbedingter Einschränkungen ermöglicht werden. Empirische Daten belegen, dass es Krankheiten gibt, deren Auftretenswahrscheinlichkeit mit dem Alter stark zunehmen. Beispielhaft benannt werden hier Demenz, Alzheimer oder Knochenfrakturen. Wie Studien belegen sind 62 Prozent der über 65-Jährigen multimorbid. Laut Hessischer Gemeindestatistik waren 2021 1.319.701 Einwohnerinnen und Einwohner Hessens über 65 Jahre alt. Dies entspricht 21 Prozent der hessischen Gesamtbevölkerung. Die Tendenz ist steigend.
Synergien herstellen um dadurch Klientinnen und Klienten fokussiert zu unterstützt
Um der vorherrschenden Demografie und der damit einhergehenden eingeschränkten Mobilität und gesteigerten Morbidität begegnen zu können, bedarf es einer fachübergreifend arbeitenden Stelle, welche Synergien innerhalb einer Region herstellt und Klientinnen und Klienten fokussiert unterstützt.
Im Sinne einer langfristigen Implementierung der Stelle Gemeindepflegerin oder Gemeindepfleger, dient die vorliegende Förderrichtlinie als Anreiz zur Schaffung besagter Stellen und zur Ausarbeitung bestehender Strukturen. Dafür werden die Personalkosten für den Einsatz von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern vom Land anteilig und zeitlich befristet übernommen.