Die Hessische Hygieneverordnung stellt konsequente Anforderungen an die Hygienekenntnisse und die Personalausstattung aller in den Gesundheitseinrichtungen beteiligten Berufsgruppen. Sie legt für die jeweiligen Einrichtungen den Mindestbedarf an Hygienefachpersonal in transparenter Weise fest, sodass dieser auch von den Bürgerinnen und Bürgern nachvollziehbar ist. Zudem haben alle Einrichtungen die erforderliche Fortbildung des Hygienefachpersonals sowie des übrigen medizinischen Personals sicherzustellen. Die Beschäftigten sind für die Hygiene-Fortbildungen freizustellen.
Hygienefachpersonal und -beauftragte
Zum Hygienefachpersonal zählen Fachärztinnen und -ärzte für Krankenhaushygiene, Hygienepflegekräfte und Hygieneingenieure. Sie beraten die Leitung der jeweiligen Einrichtung sowie das medizinische Personal in allen Angelegenheiten der Hygiene. Hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte sorgen dafür, dass die Hygienevorschriften im Alltag der Patientenversorgung umgesetzt werden.