Bundesregelung

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Bundesgesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es soll vor allem Schulkinder und Kinder in Kindertagesstätten wirksam vor Masern schützen. Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, müssen eine Masern-Schutzimpfung oder eine Masern-Immunität aufweisen. Kinder ab zwei Jahren und nach 1970 geborene Personen, für die das Gesetz gilt, müssen mindestens zwei Masern-Impfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.

Weitere Informationen über das Masernschutzgesetz finden Sie unter: masernschutz.deÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie auf impfen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.