Durch Zeckenstiche können Erkrankungen übertragen werden. Deshalb ist eine möglichst zeitnahe Entfernung der Zecke zweckmäßig. Lehrkräfte sowie Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder sind hierzu nicht verpflichtet, dürfen eine Entfernung jedoch vornehmen, sofern dies mit den Eltern besprochen wurde.
Für den Fall, dass die Fachkräfte die Zecke nicht entfernen, sollten diese gegenüber den Personensorgeberechtigten auf eine Entfernung durch sie oder einen Arzt oder eine Ärztin innerhalb von maximal 12 Stunden hinwirken.
Dies gilt auch für Tagesmütter und Tagesväter. Schon im Vorfeld sollten Kitas und Tagesmütter und Tagesväter zu Beginn der „Zeckensaison“ eine Verfahrensübereinkunft bei Zeckenstichen treffen. Mit den Eltern sollte eine angemessene Regelung getroffen werden, im Schulbereich insbesondere vor Wanderfahrten und Klassenausflügen.