Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Die demografische Entwicklung ist eines der großen Themen unserer Zeit und wird uns auch in den kommenden Jahrzehnten vor eine Vielzahl an Herausforderungen stellen. Die Menschen werden immer älter, während die Geburtenzahlen stetig sinken. In der alternden Gesellschaft steigt damit auch die Anzahl der Pflegebedürftigen. Diese Entwicklung führt zu einer veränderten Altersstruktur, die für Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen bedeutend ist.

Der wachsende Fachkräftemangel stellt zudem ein weiteres Problem dar, auf das Unternehmen reagieren müssen. Teilweise ist dieser Fachkräftemangel auf fehlende Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zurückzuführen: Etwa ein Drittel der Personen, die der Doppelbelastung von Beruf und Pflege ausgesetzt sind, reduzieren ihre Erwerbstätigkeit oder geben diese aufgrund der Pflegeaufgabe sogar auf. Daher sind Unternehmen gefragt, pflegende Angehörige zu unterstützen, um damit qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten.

Mit dem Familienpflegezeitgesetz und dem Pflegegesetz hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessert. Hessen geht mit der Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren – die Hessische Initiative“ einen Schritt weiter: Die gemeinsame Initiative des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, der AOK- die Gesundheitskasse in Hessen, der berufundfamilie Service GmbH und dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. möchte insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, Beruf und Pflege für ihre Beschäftigten besser vereinbar zu gestalten.

Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen

Im Rahmen der Vereinbarkeitsinitiative wurde die „Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen“ als Unternehmensinitiative und freiwillige Selbstverpflichtung auf den Weg gebracht. Mit der Unterzeichnung schließen sich Unternehmen in Hessen dem gemeinsamen Ziel an, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige zu unterstützen. Neben konkreten Angeboten wie beispielsweise flexiblen Arbeitszeiten oder Telearbeit gehört dazu auch die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, in dem die Pflege von Angehörigen kein Tabu mehr ist.

Die Initiative gewinnt immer mehr an Aufmerksamkeit. Andere Bundesländer sind daran interessiert, das Konzept zu übertragen. Seit dem Start der Initiative im November 2013 sind der Charta bereits 309 hessische Arbeitgeber beigetreten, mit denen über 330.000 Beschäftigte erreicht werden. Am 16.12.15 erfolgte der Beitritt der hessischen Ministerien und der Staatskanzlei. Im Oktober 2023 fand die Charta-Verleihung bereits zum 11. Mal statt.

Interessenbekundung und weiterführende Informationen erhalten Sie beim Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. VÖffnet sich in einem neuen Fenster. unter der Telefonnummer: 06032 86958-713

Wanderausstellung für betriebliche Lösungsansätze

Die Wanderausstellung ist im Hause der AOK Hessen in Kooperation mit dem Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege sowie dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. (BWHW) entstanden. Sie trägt den Titel „Weil Pflege Zukunft braucht“. Erstmals wurde sie im Rahmen der Charta-Verleihung Ende Oktober 2021 im Haus der Wirtschaft in Frankfurt gezeigt. Die Wanderausstellung kann von interessierten Charta Mitgliedern und denjenigen, die die Mirgliedschaft noch planen, ausgeliehen werden. Sie informiert umfänglich interessierte Mitarbeitende und weist auf gesetzliche Regelungen, Programme und Maßnahmen hin, die die Pflege im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erleichtern.

Weitere Informationen zur Wanderausstellung Beruf und Pflege finden Sie im Newsletter Beruf & PflegeÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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