Die ambulanten Krebsberatungsstellen ermöglichen hessischen Bürgerinnen und Bürgern mit einer Krebserkrankung sowie deren Angehörigen einen wohnortnahen, niedrigschwelligen und kostenfreien Zugang zu qualitätsgesicherter psychosozialer Krebsberatung.
Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes
(GVWG) und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 11. Juli 2021, § 65 e SGB V geändert, um künftig eine ausreichende und
nachhaltige Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen sicherzustellen.
Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege beteiligt sich anteilig an der Finanzierung der ambulanten
Krebsberatungsstellen. Einzelheiten entnehmen Sie gerne dem Förderaufruf. Die Bewerbungsfrist für das Jahr 2026 endet am 31.07.2026.