Ambulante Krebsberatungsstellen

Die Bewerbungsfrist für das Jahr 2023 und 2024 endet am 30. September 2023.

Die hessischen ambulanten Krebsberatungsstellen ermöglichen hessischen Bürgerinnen und Bürgern, die als Erkrankte oder Angehörige von einer Krebserkrankung betroffen sind, den Zugang zu wohnortnaher, niedrigschwelliger, d.h. kurzfristig verfügbarer und kostenfreier, qualitativ hochwertiger und qualitätsgesicherter ambulanter psychosozialer Krebsberatung.

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2021 mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 11. Juli 2021, § 65 e SGB V geändert, um künftig eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen sicherzustellen.

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration beteiligt sich anteilig an der Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen. Einzelheiten entnehmen Sie gerne dem Förderaufruf. Die Bewerbungsfrist für das Jahr 2023 und 2024 endet am 30. September 2023. Förderanträge für das Jahr 2025 sind bis zum 30. September 2024 einzureichen.

Für Fragen stehen Ihnen Herr Rosengarten (wolfgang.rosengarten@hsm-hessen.de, Tel. 0611 – 3219 3609) sowie Frau Cholewik (gabriele.cholewik@hsm.hessen.de, Tel. 0611 – 3219 3266) zur Verfügung.