Auf der Grafik ist ein Zeitsrahl abgebildet. Long COVID ist der Oberbegriff für Langzeitfolgen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Zu Long COVID gehört auch das Post-COVID-Syndrom. Man spricht vom Post-COVID-Syndrom, wenn Long COVID-Beschwerden nach drei Monaten noch bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren.

Long COVID und Post COVID

Definition

Long COVID ist der Oberbegriff für Langzeitfolgen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Zu Long COVID gehört auch das Post COVID-Syndrom. Man spricht vom Post COVID-Syndrom, wenn Long COVID-Beschwerden nach drei Monaten noch bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren. 

Die Long COVID-Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Das BMG startete im Juli 2023 die BMG-Initiative Long COVIDÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die Initiative möchte den Prozess des Erkenntnisgewinns begleiten, die breite Öffentlichkeit auf das Krankheitsbild aufmerksam machen und den Betroffenen Unterstützung anbieten. Diese Internet-Seite bietet verlässliche und aktuelle Informationen für verschiedene Zielgruppen (Erkrankte, Unternehmen, Ärztinnen und Ärzte) zu Long COVID. 

Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Gesundheitliche Folgen nach einer Corona-Infektion sind keine Seltenheit. Sie werfen bei vielen Betroffenen und Angehörigen Fragen auf. Ein neues Informationsportal der BZgAÖffnet sich in einem neuen Fenster klärt rund um das Thema Long COVID mit einem neuen online-Angebot auf. Dort finden Sie insbesondere auch Informationen zu den Themen Rehabilitation für Erwachsene und Kinder sowie Selbsthilfegruppen.

Patienten-Feedback für Patientensicherheit - Long und Post-COVID Berichtssystem

Patienten-Feedback für Patientensicherheit ist ein Projekt der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit und der Techniker Krankenkasse, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit. Das Projekt konzentriert sich auf die Erfahrungen von Long- und Post-COVID-Erkrankten und schließt Profis aus dem Gesundheitswesen mit ein. Über die Seite Patientenfeedback für PatientensicherheitÖffnet sich in einem neuen Fenster können Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen ihre Erfahrungen teilen, so dass Expertinnen und Experten für Patientensicherheit das Gesundheitssystem weiter verbessern können.

Medizinische Versorgung in Hessen

Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit dem Verdacht einer Long COVID Erkrankung erfolgt im Rahmen eines abgestuften Versorgungskonzeptes.

Erste Anlaufstelle

Patientinnen und Patienten sollten sich bei Verdacht auf eine Long COVID Erkrankung in erster Linie an die hausärztlichen Praxen wenden. Auf Ebene der hausärztlichen Praxen erfolgt eine sehr fundierte und differenzierende Abklärung und Versorgung. Weitergehende Anlaufstellen (Fachärztliche Versorgung). In einigen Fällen ist es geboten, erweiternd die fachärztliche Mitbeurteilung und -behandlung der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte einzubeziehen. Entsprechendes wird von den Hausärztinnen und Hausärzten – wie gewohnt – veranlasst.

Im Bedarfsfall muss auf die Möglichkeit des spezialisierten Angebots von Long COVID-Ambulanzen (z.B. Hochschulambulanzen, Klinikambulanzen) oder des differenzierten stationären Angebotes verwiesen werden.

Abgestuftes Versorgungskonzept

Das abgestufte Versorgungskonzept sorgt dafür, dass Sie mit Ihren individuellen Fragen und Anliegen in der für Sie geeigneten Einrichtung betreut werden können.

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen) und die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) bieten den Patientinnen und Patienten Suchdienste für die Haus- und Facharztsuche an. Der Suchdienst der Kassenärztlichen VereinigungÖffnet sich in einem neuen Fenster Hessen gibt eine Auflistung über die vertragsärztlich zugelassenen Ärztinnen und Ärzte wieder. 

Der Service der Landesärztekammer Hessen umfasst vertragsärztlich sowie privatärztlich tätige niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie im Krankenhaus angestellte Ärztinnen und Ärzte. Da sich Mitglieder der LÄKH auf freiwilliger Basis in diese Liste eintragen können, erhebt die AuflistungÖffnet sich in einem neuen Fenster keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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