Beratung und Konfliktberatung

In Hessen steht ein flächendeckendes, vielfältiges und wohnortnahes Angebot an Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen für Sie zur Verfügung.

Diese Beratungsstellen informieren und beraten jede und jeden zu allen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung.

Hier finden Sie die Kontaktdaten aller Beratungsstellen, die nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (HAGSchKG) gefördert werden und damit Teil des staatlichen Beratungsangebots sind.

Hilfe und kompetente Beratung

In den Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen können Sie beispielsweise Antworten und Unterstützung zu folgenden Themen erhalten:

  • Allgemeine Fragen der Schwangerschaft,
  • Vorgeburtliche Diagnostik,
  • Fragen zu Sexualität und Partnerschaft,
  • Finanzielle Hilfen für Schwangere und Familien,
  • Rechtliche und soziale Fragen rund um die Schwangerschaft.

Die Beratung ist kostenlos.

Schwangerschaftskonfliktberatung

Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB erfolgt in Beratungsstellen, die einer besonderen staatlichen Anerkennung bedürfen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluss der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung auszustellen.

Der Liste können Sie entnehmen, welche Beratungsstellen über die staatliche Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle verfügen und die erforderliche Beratungsbescheinigung ausstellen.

Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Außerdem können (nur) in den Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Anträge auf finanzielle Mittel aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ gestellt werden.

Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage der werdenden Mutter, aber auch nach der Gesamtzahl der Antragstellerinnen. Die Leistungen werden höchstens bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gezahlt. Einen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfen der Bundesstiftung gibt es nicht.

Die Zuschüsse der Bundesstiftung werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und dürfen bei der Berechnung solcher Leistungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Sie dürfen auch nicht gepfändet werden.

Näheres finden Sie auf der Webseite der Bundesstiftung Mutter und KindÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Vertrauliche Geburt

Die vertrauliche Geburt ist ein Hilfsangebot für schwangere Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten und ermöglicht eine medizinisch sichere Entbindung.

Erste Anlaufstelle sind auch hier die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. 

Im Beratungsprozess muss die schwangere Frau nur einmal ihre Daten gegenüber der Beraterin und Berater angeben. Bei allen weiteren Schritten, zum Beispiel in der Klinik, verwendet die Schwangere ein Pseudonym. Die Beraterin und Berater unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, d. h. Ihre Daten sind geschützt. Mit 16 Jahren hat das Kind die Möglichkeit, seine Herkunft zu erfahren. Nur in besonderen Ausnahmefällen können Sie der Einsichtnahme in den Herkunftsnachweis widersprechen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Hilfetelefon für SchwangereÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym & sicher" ist unter 0800 40 40 020 rund um die Uhr erreichbar und hilft in mehreren Sprachen sowie barrierefrei weiter. Erfahrene Beraterinnen und Berater stellen bei Bedarf schnell einen Kontakt zu einer Beratungsstelle in der Nähe her, die persönlich, anonym und kostenlos hilft.