Die Hessische Landesregierung hat in einem landesweiten Zusammenschluss einen neuen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt entwickelt. Die Optimierung des Kindeswohls stand im Fokus dieser interdisziplinären Zusammenarbeit. Der neue Aktionsplan ist am 17. Juli 2023 vom Hessischen Kabinett beschlossen worden.
2012 hat die Hessische Landesregierung die erste Fassung eines Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt vorgelegt, der für etwa zehn Jahre eine wichtige Grundlage für das Regierungshandeln war und von allen im Kinderschutz aktiven hessischen Ministerien getragen wurde. Viele Maßnahmen wurden seitdem umgesetzt und ressortübergreifend vernetzt.
Die Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren haben jedoch gezeigt, dass der Schutz noch immer verbessert werden kann. Neben Maßnahmen der Prävention und Intervention bedarf es auch mehr gesellschaftlicher Aufklärung. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat deshalb in einem breiten Beteiligungsprozess den alten Aktionsplan auf den Prüfstand gestellt und ihn mit allen wichtigen Akteurinnen und Akteure im Kinderschutz weiterentwickelt. Über 130 Expertinnen und Experten aus ganz Hessen und darüber hinaus haben Vorschläge entwickelt, die Richtschnur für die Arbeit der Hessischen Landesregierung in den kommenden Jahren sein können. Auch Betroffene haben sich an diesem oftmals herausfordernden Prozess mit viel Engagement beteiligt. Hessen ist das bisher einzige Bundesland, das einen solch umfassenden Beteiligungsprozess bei der Novellierung seines Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durchgeführt hat.
Auf diesem Weg sind 38 konkrete Handlungsvorschläge und Maßnahmenempfehlungen erarbeitet worden, wie der Kinderschutz in Hessen zukunftsweisend verbessert und ausgebaut werden kann. Der neue Aktionsplan fasst die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zusammen. Die vielfältigen, qualifizierten Vorschläge, die in sechs verschiedenen Themenfeldern erarbeitet wurden, bilden das Fundament für die strukturelle und dauerhafte Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Hessen.
Der Landesaktionsplan wird von allen im Kinderschutz aktiven hessischen Ministerien getragen. Seine Umsetzung obliegt neben dem federführenden Ministerium für Soziales und Integration dem Kultusministerium, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS), dem Hessischen Landeskriminalamt sowie dem Netzwerk gegen Gewalt des HMdIuS. Die Fortschreibung des Aktionsplans ist ein zentrales Ziel der Landesregierung in dieser Legislaturperioden Thema zu begegnen.