Beratungsstellen Kinderschutz

In Hessen gibt es aktuell 44 Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die von der hessischen Landesregierung über die sog. Kommunalisierung sozialer Hilfen gefördert werden. Das Land fördert die Angebote nicht direkt, sondern stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Mittel zur Verfügung, die diese dann bedarfsgerecht weiterreichen sollen.

Die Arbeit der hessischen Beratungsstellen berücksichtigt stets die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und verfolgt einen hohen fachlichen Anspruch, um Hilfesuchende bestmöglich beraten und begleiten zu können. So haben sich z. B. die Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend in Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierungsstelle auf gemeinsame trägerübergreifende Qualitätsstandards verständigt. Festgeschrieben werden darin Anforderungen an Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität. Die Qualitätsstandards sind als Zielformulierungen zu verstehen und sollen gemeinsam mit Betroffenenvertretungen weiterentwickelt werden. Deren mögliche Umsetzung, die Vertiefung des gemeinsamen Dialogs mit und in den Kommunen und die Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit sind aus familienpolitischer Sicht ganz zentrale Aufgaben aller beteiligten Akteure im Kinderschutz.

Seit 2024 gibt es in Hessen auch vier spezielle Beratungsangebote für männliche Betroffene, die in ihrer Region als Anlaufstellen zur Verfügung stehen. Die Angebote richten sich an Jungen, aber insbesondere auch an Männer, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben.