Angebote zur Unterstützung im Alltag

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Angebote zur Unterstützung im Alltag entlasten Pflegepersonen und ermöglichen es Menschen mit mindestens Pflegegrad 1, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Gleichzeitig fördern sie den Erhalt sozialer Kontakte und unterstützen die Betroffenen dabei, ihren Alltag so selbstständig wie möglich zu gestalten.

Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen:

  1. Angebote, bei denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Umfeld übernehmen (Betreuungsangebote).
  2. Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Personen dienen (Entlastungsangebote für Pflegende).
  3. Angebote, die Pflegebedürftige bei der Bewältigung allgemeiner oder pflegebedingter Anforderungen im Alltag oder Haushalt unterstützen – insbesondere bei der Haushaltsführung oder der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfen.

Seit dem 1. Januar 2025 steht für die Finanzierung dieser Unterstützungsangebote ein monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag ergänzt das Pflegegeld und wird unabhängig von weiteren Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekassen ist eine landesrechtliche Anerkennung der Angebote gemäß § 45a SGB XI durch die zuständige Landesbehörde. Anbieter von Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige Menschen müssen daher zunächst eine solche Anerkennung beantragen.

In Hessen ist die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag durch die PflegeunterstützungsverordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster geregelt.

Umfassende Informationen zu den Unterstützungsangeboten in Hessen sowie zum Antragsverfahren und den zuständigen Behörden finden Sie auf der Webseite "Pflege in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster".