Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Widerspruchslösung wird in den Bundestag eingebracht

Als „Etappensieg auf dem Weg zu mehr klaren Entscheidungen – ob nun dafür oder dagegen“, bezeichnete die Hessische Gesundheitsministerin den Schritt im Verfahren, dass der von mehreren Ländern, auch von Hessen, mitgetragene Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung bei der Organspende nun in den Bundestag eingebracht wird. „Es ist wichtig, dass die Organspende aktuell auf der politischen Agenda in Bundesrat und im Bundestag steht“, sagte die Ministerin. „Immer noch werden zu wenig Organe gespendet und erkrankte Menschen warten zu lange auf ein Spenderorgan, das die Lebensqualität von Betroffenen verbessern und Leben retten kann. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn viele Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft hierzu erklären. Aber auch eine negative Entscheidung ist zu akzeptieren. Mein Appell lautet daher: Treffen Sie eine Entscheidung. Im Todesfall haben Angehörige und Hinterbliebene dann Klarheit", betonte Stolz.  

Bei der Widerspruchslösung gelten Menschen als mögliche Organspender, wenn sie der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen haben und den Angehörigen kein der Organspende entgegenstehender Wille bekannt ist. Bei der aktuell gültigen Entscheidungslösung dürfen Organe dann entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat und dies zum Beispiel auf dem Organspendeausweis oder seit Neuestem online im Organspenderegister des Bundes dokumentiert ist oder der Wille den Angehörigen bekannt ist. Ist keine Entscheidung bekannt, werden die Angehörigen stellvertretend für die verstorbene Person befragt, um die Entscheidung dann im Sinne des Verstorbenen zu treffen.

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