Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stolz begrüßt Verbot von LSD-Derivaten

Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege begrüßt die heute im Bundesrat vorgestellte „Sechste Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)“, mit der unter anderem das Derivat 1S-LSD in die Liste verbotener Substanzen aufgenommen wird.

Ein Derivat ist eine chemische Verbindung, die aus einer Grundsubstanz abgeleitet wird, indem Atome oder Atomgruppen ersetzt werden, während das Molekülgerüst im Wesentlichen gleich bleibt.

„Hinter dem sperrigen Namen ‚Neue psychoaktive Stoffe‘ verbergen sich Substanzen, die süchtig machen, berauschen und schwere gesundheitliche Schäden auslösen können. Kurz gesagt: gefährliche Drogen“, sagte Staatsministerin Diana Stolz bei ihrer Rede im Bundesrat. Das NpSG verbietet bereits den Handel, das Inverkehrbringen und das Verabreichen der in seiner Anlage aufgezählten Stoffe – mit der neuen Verordnung wird dieses Regelwerk nun konsequent erweitert.

Leichte Verfügbarkeit von 1S-LSD macht schnelles Handeln nötig

Besonders besorgniserregend war zuletzt das Angebot von 1S-LSD in öffentlichen Automaten, ähnlich wie Kaugummi. „Das zeigt, wie leicht zugänglich solche Derivate sein können, insbesondere für Kinder und Jugendliche, und wie groß die Gefahr für unsere Gesellschaft ist“, so Stolz weiter. Obwohl 1S-LSD wie LSD wirkt und ähnliche Risiken birgt, war es bislang nicht im NpSG geregelt – und damit nicht verboten.

Mit der Aufnahme von 1S-LSD in die Anlage des NpSG reagiert Hessen auf diese Gesetzeslücke. „Damit setzen wir ein klares Zeichen für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und begegnen den neuen Herausforderungen beim Drogenkonsum adäquat“, erklärte Stolz. Die Verordnung ermöglicht Polizei und Justiz, dort einzuschreiten, wo bislang oft Handlungsmöglichkeiten fehlten.

Die Ministerin weist zugleich auf einen weiteren entscheidenden Schritt hin: eine geplante Novellierung des NpSG mit dem Ziel, künftig auch Lachgas und KO-Tropfen unter das Verbot zu stellen. „Das Verbot dieser Substanzen in unserem Gesetz stärkt Prävention, schützt potenzielle Opfer – und schafft klare Strukturen für Polizei und Justiz“, so Stolz.

Schärfere Regulierung, um Gesetzeslücken nachhaltig zu schließen

Darüber hinaus müsse verhindert werden, dass Hersteller minimale chemische Veränderungen an gefährlichen Stoffen vornehmen, um bestehende Verbote zu umgehen. „Wir können uns als Staat nicht länger ein Katz-und-Maus-Spiel mit Drogenhändlern leisten“, betonte Stolz. Sie fordert deshalb eine erweiterte Systematik: Nicht nur einzelne Moleküle sollen verboten werden, sondern auch alle künftigen chemischen Veränderungen bekannter Grundstrukturen.

„Egal welche Seitenkette des LSD-Grundmoleküls – alle Substanzen, die darauf aufbauen, müssen verboten sein“, so Stolz. Damit schließe man bekannte Gesetzeslücken, die den Markt für sogenannte „Legal Highs“ ermöglichen, und stelle sicher, dass das Schutzsystem dem realen Markt voraus ist, statt ihm hinterherzulaufen.

Mit diesem Schritt unterstreicht Hessen klar: Die Gesundheit und Sicherheit unserer Bevölkerung haben oberste Priorität – darunter fällt etwa auch das Ziel der Landesregierung, den Missbrauch von Lachgas konsequent einzudämmen und insbesondere Minderjährige wirksam zu schützen.

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Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

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