„Der neue Rettungsdienstplan wird dazu beitragen, die rettungsdienstliche Versorgung der hessischen Bürgerinnen und Bürger in herausfordernden Zeiten weiter zu verbessern und den Rettungsdienst zukunftsfest aufzustellen“, erklärte Gesundheitsministerin Diana Stolz anlässlich der Veröffentlichung des Rettungsdienstplans am Freitag in Wiesbaden. Stolz betonte, dass das Land damit den 2023 eingeschlagenen Weg „konsequent“ fortsetze. Der Rettungsdienstplan von 2017 wurde zunächst geringfügig angepasst, um mehr Ausbildungskapazitäten im Rettungsdienst zu ermöglichen. „Der Erfolg dieser Maßnahme ist messbar: Mit Stand September 2024 gibt es in Hessen insgesamt 676 genehmigte Ausbildungsplätze für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. 2022 waren es noch 492 – das ist eine deutliche Steigerung um mehr als 37 Prozent“, betonte die Gesundheitsministerin.
„Mir ist wichtig, dass die Rettungskräfte neben dem Respekt vor ihrem täglichen Einsatz auch erkennen: Hessen handelt in ihrem Sinne. Wir brauchen nicht nur mehr Ausbildung, sondern vor allem auch nachhaltige Strukturen, die dafür sorgen, vor allem die Notfallversorgung, aber gleichzeitig auch die Arbeitsbedingungen für unsere Einsatzkräfte weiter zu verbessern“, so Stolz.
Wesentliche Neuerungen im Rettungsdienstplan
Neben dem steigenden Fachkräftebedarf sind steigende Einsatzzahlen eine der großen Herausforderungen. Dabei steigen die Zahlen nicht im Bereich der lebensbedrohlichen Einsätze, sondern vor allem im minderdringlichen Bereich. „Hier haben wir bei der Überarbeitung des Rettungsdienstplans des Landes Hessen angesetzt und sorgen durch einen modernen und angepassten Fahrzeugeinsatz dafür, dass mit Fällen, die nicht lebensbedrohlich sind, anders verfahren werden kann“, erklärte die Ministerin. Eine wichtige Neuerung im Rettungsdienstplan sei daher die Möglichkeit zur Einführung von Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW). N-KTW werden mit speziell weitergebildeten Rettungssanitätern besetzt und sollen die Rettungswagen (RTW) durch die Übernahme von minderdringlichen Einsätzen entlasten. Dadurch sollen diese besser für schwere und Notfälle sowie die Wahrung der Hilfsfrist freigehalten werden können.
„Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Rettungsdienstplans ist die Verbesserung der Notrufabfrage und der Patientensteuerung in den Zentralen Leitstellen“. So werden etwa die in vielen hessischen Rettungsdienstbereichen bereits eingeführte strukturierte oder standardisierte Notrufabfrage sowie die georeferenzierte Fahrzeugalarmierung landesweit vorgegeben. Auch Hilfestellungen im Notrufdialog, wie z.B. Anleitungen zur Telefon-Reanimation, werden landesweit vorgeschrieben.
Die im Rahmen der Pandemie als Modellprojekt eingeführte Koordinierungsstelle für Sekundärtransporte (KST Hessen) wird im Rettungsdienstplan verankert: Sie koordiniert und steuert die Intensivtransporthubschrauber sowie die Intensivtransportwagen in Hessen und ist zugleich koordinierende Stelle für überregionale Verlegungen sowie Verlegungen im Rahmen des bundesweiten Kleeblatt-Systems, über das derzeit immer wieder ukrainische Kriegsverletzte zur weiteren Versorgung in deutsche und hessische Krankenhäuser gebracht werden.
Abschließend betonte Gesundheitsministerin Stolz: „Mit der Veröffentlichung des neuen Rettungsdienstplans sowie den ergänzenden Erlassregelungen geht eine intensive Episode des guten Austauschs im Landesbeirat Rettungsdienst, über den auch die Kommunalen Spitzenverbände eingebunden waren, zu Ende und ich danke allen Beteiligten, die an der Überarbeitung mitgewirkt haben.“ Gleichzeitig, so die Ministerin weiter, bleibe der Rettungsdienst auch im Zuge der aktuellen Reformdiskussionen zur Krankenhaus- und Notfallreform auf Bundesebene im Fokus. „Die Zukunft des Rettungsdienstes liegt in einer sektorenübergreifenden Vernetzung und Patientensteuerung sowie in einem optimierten Einsatz rettungsdienstlicher Ressourcen. Hierfür bietet der neue Rettungsdienstplan wichtige Grundlagen, die in den nächsten Jahren weiter ergänzt und ausgebaut werden.“
Hintergrund
Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) ist der Rettungsdienstplan des Landes Hessen ein Rahmenplan zur Sicherstellung einer einheitlichen rettungsdienstlichen Gesamtversorgung. Die Regelungsinhalte des Rettungsdienstplans sind in § 15 Abs. 1 HRDG festgelegt.
Der Rettungsdienstplan wurde durch das für das Rettungswesen zuständige Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz sowie im Benehmen mit dem Landesbeirat für den Rettungsdienst aufgestellt und bildet den Abschluss vieler intensiver Fachdiskussionen und Workshops.