Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Neue Fördermöglichkeiten für Pflegestützpunkte

Gesundheitsministerin Diana Stolz: „Wir unterstützen jetzt weitere Pflegestützpunkte zur Ergänzung der Pflegeberatung um ein individuelles Case Management- zuverlässige Anlaufstellen für Pflegende, Angehörige und pflegebedürftige Menschen“

Anlässlich der Ausweitung der Förderung von Pflegestützpunkten, die sich auf den Weg machen wollen, ihre Pflegeberatung auszubauen, betonte die Hessische Gesundheits- und Pflegeministerin Diana Stolz: „Die Hessische Landesregierung steht an der Seite von pflegenden Angehörigen und Menschen, die Pflege benötigen, denn Pflege ist ein Thema, das uns alle angeht. Oft sind es die nächsten Verwandten, die alters- oder krankheitsbedingt – manchmal auch ganz kurzfristig – pflegebedürftig werden. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen in dieser schweren Lage eine zuverlässige Anlaufstelle für ihre Fragen. Ein wichtiges Angebot dafür sind die sogenannten Pflegestützpunkte, die es inzwischen in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt“, erklärte die Ministerin und betonte: „Sie lotsen die Menschen im besten Sinne des Wortes durch diese schwierige Situation. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten wohnortnah eine passgenaue Beratung, die die örtlichen Angebote und Strukturen kennt.“

Die Landesregierung fördert daher die Weiterentwicklung der Pflegestützpunkte zu Pflegekompetenzzentren.  Ein Teil dieser Weiterentwicklung ist das so genannte „CaseManagement“. Das bedeutet, dass Einzelfälle sehr individuell und bedarfsorientiert betreut werden können und die Vernetzung mit den relevanten Akteuren vor Ort vorangetrieben wird.

Förderung von Pflegestützpunkten: Ausbau der Beratung und Vernetzung

„Um die wichtigen regionalen Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln, fördert das Land Hessen jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren Projekte zur Ergänzung der bestehenden Pflegeberatung um ein individuelles Case Management und Ausbau der Vernetzung in den Pflegestützpunkten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass mit diesen Projekten eine Verbesserung der Beratungsstruktur erreicht werden kann. erläuterte Stolz.

In den Projekten zur Ergänzung und Weiterentwicklung der Pflegeberatung um ein individuelles Case Management und Ausbau der Vernetzung in einem oder mehreren Pflegestützpunkten sollen daher insbesondere Versorgungsstrukturen entwickelt werden, die sektorenübergreifend zum Gesundheitsbereich die Beratung in den Pflegestützpunkten erproben. Denkbar ist in diesem Zusammenhang eine Vernetzung zu Gemeindepflegerinnen und -pflegern und ehrenamtlichen Initiativen, aber auch zu den Handelnden im Gesundheitsbereich (Ärztinnen und Ärzte, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Krankengymnastik). Neben der Vernetzung der Pflegestützpunkte in den Gesundheitsbereich, sollen die Pflegebedürftigen individuell beraten und betreut werden, auch während der angelaufenen Pflege.

Individuelle Betreuung durch Case Management und regionale Vernetzung

Die Projekte haben eine Projektlaufzeit von drei Jahren (vorzugsweise mit Projektbeginn am 1. Oktober 2025 und Projektende 30. September 2028). Für die Fördermaßnahmen stehen für jedes Projekt insgesamt Fördermittel bis zur Höchstsumme von 150.000,00 Euro zur Verfügung.

Abschließend betonte die Ministerin, dass die „Zukunftsaufgabe“ Pflege nicht nur im Titel des Ministeriums stehe, sondern fest auf der Agenda der Hessischen Landesregierung. „Die Denkfabrik Pflege ist Mitte März gestartet – die große Aufgabe, die Pflege zukunftsfest aufzustellen, packen wir nunmehr gemeinsam an. Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung wird in den nächsten Jahren angesichts des demografischen Wandels weiter eines der wichtigsten Themen der Hessischen Landesregierung bleiben. Gemeinsam erarbeiten wir ein umfassendes Landespflegekonzept und setzen es Schritt für Schritt um, die Pflege zu verbessern und zukunftssicher zu machen. Dazu braucht es neue Wege und Lösungen. Die Möglichkeit der weiteren Förderung von Pflegestützpunkten ist hierbei ein wichtiger Baustein. Wir lassen die pflegenden Angehörigen und die pflegebedürftigen Menschen nicht alleine.“

Die Anträge können ab sofort schriftlich eingereicht werden. Die Antragsfrist endet grundsätzlich am 27. Juni 2025.

Kontakt

Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden