Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Ministerin Stolz lobt Fortschritte bei Pflege und Organspende

Anlässlich der Behandlung wichtiger Gesetze und Anträge im Deutschen Bundesrat sprach die Hessische Gesundheits- und Familienministerin von einem „guten Tag“ für die Lebenswirklichkeiten der Menschen in Hessen.

„Das Pflegeassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz werden unseren Pflegefachkräften den Berufsalltag erleichtern und damit auch das Berufsbild attraktiver machen. Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes soll Minderjährige vor dem Konsum von bspw. Lachgas besser schützen, welches vielfach verharmlost wird. Schließlich ist das Rauchverbot in Autos, wenn Schwangere und Kinder mitfahren, ein weiterer wichtiger Schritt zum Gesundheitsschutz der Menschen“, erklärte Stolz zu den Entwürfen, die das Hessische Ministerium für Familien, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unmittelbar betreffen. 

Gesetze im heutigen Bundesrat prägen die Zukunft der Pflege

Im Bundesrat werden heute zwei Gesetze beraten, die die Zukunft der Pflege maßgeblich prägen werden – das Pflegefachassistenzgesetz und das Pflegekompetenzgesetz. Das Pflegefachassistenzgesetz schafft erstmals ein einheitliches, klares Berufsbild für die Pflegeassistenz. Künftig wird die Ausbildung bundeseinheitlich geregelt, dauert 18 Monate und ist mit einer angemessenen Vergütung versehen. Damit wird der Einstieg in die Pflege attraktiver und besser planbar – das ist ein wichtiges Signal an junge Menschen.

Das Pflegekompetenzgesetz wiederum stärkt die Rolle der Pflegefachkräfte. Leistungen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, können künftig eigenverantwortlich von Pflegekräften übernommen werden – etwa beim Diabetesmanagement, in der Wundversorgung oder in der Betreuung von Menschen mit Demenz. Damit wird anerkannt, was die Fachkräfte schon lange leisten können.

Dazu kommen konkrete Entlastungen – weniger Bürokratie, vereinfachte Dokumentation, der Abbau von Doppelprüfungen. All das sind Maßnahmen, die den Arbeitsalltag verbessern werden.

Minderjährige vor Lachgas und KO-Tropfen schützen

Um die missbräuchliche Nutzung dieser Stoffe einzuschränken, soll das Neue psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) um eine Anlage 2 erweitert werden, die Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäubungsmittelgesetzes enthält. Ein Ausgleich mit dem Interesse der Industrie an der Verfügbarkeit dieser Chemikalien soll dadurch erzielt werden, dass nur bestimmte Darreichungsformen, Konzentrationen beziehungsweise Vertriebswege von den Beschränkungen erfasst werden sollen, die besonders gefahrgeneigt für eine missbräuchliche Verwendung sind. Unter bestimmten Voraussetzungen soll auch ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten möglich sein.

„Wir sind der Widerspruchslösung bei der Organspende einen Schritt nähergekommen“

Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und dem Saarland hat Hessen erneut eine Beschlussvorlage in den Bundesrat eingebracht. „Nach wie vor gibt es zu wenig Spenderorgane, während gleichzeitig die positive Einstellung zur Organspende in der Bevölkerung unverändert hoch ist. Es ist wichtig, dass die Menschen ihren Willen dokumentieren“, so Gesundheitsministerin Diana Stolz. In einer Repräsentativbefragung gaben im Jahr 2022 mehr als 80 Prozent der Personen an, dass sie der Organspende positiv gegenüberstehen. Dennoch hatten nur 44 Prozent der Befragten ihre Entscheidung auch tatsächlich dokumentiert. „Die Widerspruchslösung kann hier ein Weg sein, die Bürgerinnen und Bürger aktiver in die Rolle zu bringen, sich zu informieren und dann für oder gegen eine Entnahme von Organen zu entscheiden. Wir sind mit der Zustimmung der Länderkammer der Widerspruchslösung bei der Organspende heute einen Schritt nähergekommen“, so Stolz. 

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Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

Pressesprecherin

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