Gesundheitsministerin Diana Stolz, die heute einen entsprechenden Bewilligungsbescheid überreichte, betonte: „Die Überleitung von Patienten aus dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege ist eine ganz wichtige Schnittstelle, an der Patienten und Angehörige sich oftmals alleine gelassen fühlen. Sie geben hier Orientierung, begleiten den Prozess und tragen damit dazu bei, dass Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt schneller wieder möglichst eigenständig leben können. Sie steigern also mit Ihrem Projekt die Lebensqualität von Menschen.“
Der Förderbescheid für die HDV gGmbH ist der erste Bescheid aus dem Förderprogramm der Landesregierung „Innovative Modellprojekte in der Kurzzeit-, Tagespflege und in ambulanten Wohnformen“. Im Rahmen des Programms werden nicht-investive Modellprojekte mit innovativem Charakter für neue Formen ambulanter Wohn- und Betreuungskonzepte sowie Kurzzeit- und Tagespflege gefördert. „Unser Ziel ist“, so Stolz, „dass die Qualität der Strukturen und der Betreuung weiterwachsen, pflegenden Angehörigen dadurch mehr Flexibilität ermöglicht und ihr Alltag so verbessert wird.“ Im Mittelpunkt steht dabei die Weiterentwicklung sozialraumorientierter pflegerischer Versorgungsstrukturen mit dem Ziel, langfristig die Betreuungs- und Strukturqualität zur Entlastung pflegender Angehöriger zu verbessern und zu flexibilisieren. Die Ansätze geförderter Modellprojekte sollen dabei stets hessenweit übertragbar sein.
Stolz unterstreicht die Relevanz passgenaue Pflegeangebote: „Derzeit sind in Hessen mehr als 370.000 Personen pflegebedürftig. Hiervon werden mehr als 80% zu Hause versorgt.“
Hintergrund
Vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Juli 2024 konnten beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege Anträge für nicht-investive Modellprojekte mit innovativem Charakter eingereicht werden. Diese Projekte sollen sich auf neue Formen ambulanter Wohn- und Betreuungskonzepte sowie auf Kurzzeit- und Tagespflege (KZP + TP) konzentrieren. Die Förderung kann für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erfolgen.
Im Fokus der Vorhaben steht die Entwicklung von Lösungsansätzen in u.a. folgenden Bereichen:
- Entwicklung von innovativen Quartierskonzepten und sozialraumorientierten Maßnahmen in der KZP, TP und/oder ambulanten Wohnformen
- Diversifizierung der Angebotslandschaft, z.B. durch Erweiterung der Öffnungszeiten oder die Verknüpfung mit Case- und Care-Management.
- Sektorenübergreifende und personenzentrierte Übergangsgestaltung, z.B. durch KZP im Krankenhaussetting oder in der eigenen Häuslichkeit, Zugangs- und Entlassmanagement, Angliederung von KZP an Rehabilitationseinrichtungen
- Optimierung von Alltagsprozessen in der Pflege, z.B. durch moderne Kommunikationsstrukturen mittels digitaler Anwendungen, die Partizipation von Bewohnerinnen und Bewohnern oder kultursensible Pflege.
- Umgang mit herausforderndem Verhalten pflegebedürftiger Menschen, z.B. durch Gewaltprävention oder den Umgang mit sexualisiertem Verhalten.