Anlässlich der Einbringung des Gesetzes zur Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes in den Hessischen Landtag erklärte Gesundheitsministerin Diana Stolz: „Ich freue mich, dem Landtag ein Gesetz vorzulegen, das mir ein persönliches Anliegen ist. Das Gesetz zum Kindergesundheitsschutz soll mit dem nun eingebrachten Vorschlag geändert werden. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche noch besser vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.“
Eltern kennen die Schreiben des Hessischen Kindervorsorgezentrums, in denen sie aufgefordert werden, zu den sogenannten „U 1 – U 9 Untersuchungen“ mit ihren Kindern zu kommen. Seit 2008 sind die kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen im Rahmen des Hessischen Kinderschutzgesetzes verpflichtend und ein wichtiges Instrument, um Entwicklungsstörungen und Erkrankungen frühzeitig erkennen zu können. Mit der Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes sollen künftig auch die Eltern von Jugendlichen im Alter von 13 und 14 Jahren ein Schreiben für die J 1 Untersuchung erhalten. Diese erfolgt – im Gegensatz zu den U 1 – U 9 Untersuchungen – auf freiwilliger Basis.
Kindern eine bestmögliche Entwicklung ermöglichen
„Die Pubertät ist eine besonders sensible Lebensphase. Gerade hier kann das Angebot einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung und einer ärztlichen Beratung die Jugendlichen in ihrer Entwicklung unterstützen. Außerdem hilft die Untersuchung, Krankheiten frühzeitig zu diagnostizieren. Auch können die Vorsorgeuntersuchungen einen Beitrag dazu leisten, Missbrauchsfälle frühzeitig zu erkennen und aufzudecken. Und bei der J 1 Untersuchung kommt noch ein weiterer wichtiger Punkt hinzu: Sie wird zu einem Zeitpunkt durchgeführt, an dem es sinnvoll ist, sich gegen HPV zu impfen. Diese Impfung leistet einen entscheidenden Beitrag zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs und anderen Krebsarten“, betonte die Ministerin.
Des Weiteren sieht die Gesetzesänderung eine Klarstellung für die Aufnahme des Neugeborenen Hörscreenings in den Aufgabenkatalog des Hessischen Kindervorsorgezentrums vor. Damit wird klargestellt, dass Neugeborenen in den ersten Lebenstagen ein Hörscreening angeboten wird. „Angeborene Hörstörungen können dadurch frühzeitig erkannt werden. Je früher die Diagnose erstellt wird, desto frühzeitiger können therapeutische Maßnahmen ergriffen werden, um den Kindern eine bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen“, erläuterte Stolz.
„Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes verbessert das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Er ist eine der Maßnahmen des ‚Aktionsplans Kinder- und Jugendmedizin‘, der derzeit ausgearbeitet wird“, so die Ministerin abschließend.
Aktionsplan Kindermedizin
Der Aktionsplan Kinder- und Jugendmedizin ist Teil des Pakts für Gesundheit der Landesregierung und soll die stationäre wie ambulante Versorgung von Kindern und Jugendlichen zukunftssicher machen. „Wir wollen die medizinische Versorgung im ganzen Land auf hohem Niveau sichern – von der Großstadt bis in den ländlichen Raum. Für die kleinen und großen Bürgerinnen und Bürger in Hessen. Deshalb ist das unser Schwerpunktthema der nächsten Paktsitzung“, betonte die Ministerin.
Es ist vorgesehen, den „Aktionsplan Kindermedizin“ in der nächsten Sitzung des Pakts für Gesundheit Hessen zu beraten. Der Aktionsplan soll den Auftakt einer Gesamtstrategie zur Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit bilden, die neben der medizinischen Versorgung auch Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten umfasst.