Anlässlich eines Vernetzungstreffens hessischer Gemeindepflegekräfte im Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) am Donnerstag in Wiesbaden, betonte Staatsministerin Diana Stolz den „unschätzbaren Wert dieser Unterstützungsleistung“ für die meist älteren Menschen in Hessen. Ganz aktuell haben sechs Landkreise Förderanträge beim HMFG zur Finanzierung von Gemeindepflegekräften gestellt. Darunter ein Landkreis, der dieses Angebot bislang noch nicht angeboten hatte. „Die neuen Förderanträge zeigen, wie wichtig dieses Angebot in Hessen ist. Die Gemeindepflegekräfte schlagen die Brücke zwischen medizinischer und pflegerischer Versorgung und sind für ältere Menschen wichtige Ansprechpartner. Sie kümmern sich um die psychosoziale Begleitung, die Koordination notwendiger Maßnahmen und führen Entlastungsgespräche“, erklärte Stolz.
Damit diese Hilfen vor Ort gut ineinandergreifen und mögliche Lücken im Unterstützungssystem erkannt werden können, komme auch der Netzwerkarbeit eine wichtige Rolle zu. „Ich freue mich, dass Sie hier heute zusammenkommen, um sich auszutauschen und hoffentlich gute Erkenntnisse in ihre Kreise und Kommunen zu tragen“, so die Staatsministerin bei ihrer Begrüßung im Ministerium.
Aktuell haben die Landkreise Gießen, Limburg-Weilburg, Groß-Gerau, Odenwald, Rheingau-Taunus und Wetterau eine Förderzusage erhalten. Damit kümmern sich mittlerweile in 19 hessischen Landkreisen über 80 Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger vorwiegend um betagte Bürgerinnen und Bürger und stehen diesen zur Seite. „Mit ihrer Arbeit ermöglichen die Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger den Seniorinnen und Senioren, dass sie länger selbstständig und selbstbestimmt in ihrem vertrauten Umfeld leben können“, so Stolz. Durch den Kontakt, so die Staatsministerin, sind Gemeindepflegekräfte wichtige Ansprechpartner, die den älteren Menschen soziale Kontakte und gesellschaftliche Teilhabe wieder ermöglichen. „Gemeindepflegekräfte können so auch aktiv der Vereinsamung der älteren Menschen in ihren Gemeinden vorbeugen, indem sie ihnen passende Möglichkeiten und Angebote aufzeigen und manchmal einfach Kontakte zu anderen älteren Menschen vermitteln“, betonte Stolz abschließend.
Hintergrund
Das seit 2018 bestehende erfolgreiche Förderprogramm von Gemeindepflegekräften umfasste zuletzt 80 Prozent der Personalkosten für die Gemeindepflegerinnen und -pfleger und wird über die Landkreise und kreisfreien Städte beantragt. Anträge können jeweils zum Stichtag 28. Februar, 30. Juni und 31. Oktober eines Jahres gestellt werden.
Gestartet unter dem Begriff Gemeindeschwester 2.0, kümmern sich Gemeindepflegekräfte um die Verbesserung der häuslichen Versorgung von Unterstützungsbedürftigen. Dazu ermittelt sie den individuellen Unterstützungsbedarf und leiten entsprechende Maßnahmen in die Wege. Im Zentrum stehen Themenfelder wie individuelle häusliche Versorgung, psychosoziale Begleitung, Koordination notwendiger Maßnahmen, Führen von Entlastungsgesprächen sowie die Unterstützung im Alltag. Damit diese Hilfen vor Ort gut ineinandergreifen und mögliche Lücken im Unterstützungssystem erkannt werden können, stellt auch die Netzwerkarbeit zwischen den verschiedenen Angeboten, unter anderem Leistungserbringenden, Pflegestützpunkten und Seniorencafés, eine wichtige Aufgabe der Gemeindepflegekräfte dar.