Hessen hat das Verfahren zur Antragstellung der Leistungsgruppen für die Hessischen Krankenhäuser gestartet. Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz betonte, Hessen könne „nicht weiter auf den Bund warten“. „Unsere Kliniken brauchen Rechts- und Planungssicherheit. Deswegen handeln wir und starten jetzt in Hessen das Antragsverfahren.“ An den Bund richtete Stolz den dringenden Appell, die „Hängepartie“ zu beenden.
Stolz betonte, damit setze Hessen den eingeschlagenen Weg „konsequent“ fort. „Wir haben uns seit meinem Amtsantritt darauf vorbereitet, die Krankenhausreform des Bundes umsetzen zu können. Seitdem stehen wir in engem Austausch mit allen relevanten Akteuren und den Kliniken in Hessen. Der konstruktive Dialog hat sich bewährt. Daran werden wir festhalten“, so die Gesundheitsministerin. Sie nannte hier unter anderem die Versorgungskonferenzen in allen sechs Versorgungsregionen Hessens, wo der Grundstein für einen verlässlichen Austausch gelegt wurde, der fortläuft.
Großer Transformationsprozess verlässlich für die Kliniken umsetzen
In der Länderanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz hatte Stolz erneut „erheblichen Anpassungsbedarf“ eingefordert. Es müsse nunmehr dringend eine Planungs- und Rechtssicherheit von Seiten des Bundes für die Länder geschaffen werden, damit ein „so großer Transformationsprozess verlässlich für die Kliniken und vor allem im Sinne der Patientinnen und Patienten“ umgesetzt werden könne.
„Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesgesundheitsministerin das Gesetz nachbessern wird. Die Bundesregierung muss aber das Gesetz nunmehr auch sehr schnell auf den Weg bringen und Klarheit schaffen. Grundlage müsse die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sein“, forderte die Hessische Gesundheitsministerin. „Auf Hessen ist Verlass. Wir setzen unsere Arbeit wie bisher - auch unabhängig vom Bund - konsequent fort.“
Die Antragsstellung erfolgt über das Hekis-Portal. Krankenhäuser, die noch nicht dafür registriert sind und am Antragsverfahren teilnehmen wollen, können sich an das Postfach krankenhausreferat@hmfg.hessen.de wenden.
Was haben wir bislang getan?
Gemeinsam mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen haben wir am 27. November 2024 ein Plan für ein Hessisches Gesundheitsnetz vorgestellt, der die Krankenhausreform aus hessischer Sicht im Sinne der Sicherung einer umfassenden, sektorenübergreifenden Versorgung flankiert.
Mit Hilfe der Hessen Agentur wurden umfangreiche Daten erhoben. Mit dieser fundierten Datengrundlage können etwa für die Planung wichtige Demografie- und Ambulantisierungspotenziale skaliert werden.
Das Hessische Krankenhausgesetz ist frühzeitig an die bundesgesetzlichen Erfordernisse zur künftigen Leistungsgruppenzuteilung angepasst worden. Die entsprechenden Regelungen sind bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Vom 27. Januar bis zum 21. Februar 2025 fanden regionale Versorgungskonferenzen in allen sechs Versorgungsgebieten Hessens mit den maßgeblichen Beteiligten sowie allen Kliniken statt. Dabei wurden die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen der Reform, ihr zeitlicher Rahmen sowie die durch den Bund gesetzlich vorgegebenen Mindestkriterien für die Zuteilung der Leistungsgruppen erörtert.
Es wurden mit allen hessischen Krankenhäusern in diesem Jahr bereits zwei Gesprächsrunden geführt, um allen die Gelegenheit zu bieten, ihre Planungen zu konkretisieren.
Der Hessische Krankenhausplan wird angepasst. Mit dem neuen Krankenhausplan stellt Hessen die Weichen für die Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes.