Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Gesundheitsministerin Stolz zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz

Mit heutigem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz fordern die Länder die Bundesregierung auf, im Rahmen der Krankenhausreform erweiterte Ausnahmemöglichkeiten für die Zuweisung von Leistungsgruppen zu schaffen.

Die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung dieses Anliegens für die Krankenhausversorgung in Hessen: „Wir fordern hier nicht mehr, aber auch nicht weniger als die Umsetzung des Koalitionsvertrages. Wir brauchen einen verlässlichen Rahmen, um auf regionale Besonderheiten - gerade im ländlichen Raum – eingehen und eine hochwertige medizinische Versorgung für die Menschen in Hessen sicherstellen zu können. Ausnahmen sind kein Selbstzweck. Sie dienen auch dazu, den Krankenhäusern für die notwendigen Umstellungen die erforderliche Zeit zu geben. Wenn z. B. Spezialisierungen in einem Krankenhaus vorgenommen werden, kann das größere Umbaumaßnahmen erfordern. Hierfür brauchen wir einfach mehr Gestaltungsspielraum.“

Kontakt

Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden