Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Erste Versorgungskonferenz startet in Fulda

Anlässlich der ersten Versorgungskonferenz in Fulda-Bad Hersfeld betonte die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz, dass die Gesundheitsversorgung der Zukunft nur „miteinander“ gelingen könne.

Die Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes in Hessen erfordere ein „Umdenken hin zu Kooperationen zwischen den Krankenhäusern“ und „klugen Lösungen“, an denen vor Ort gemeinsam gearbeitet werden müsse. „Mir ist es wichtig, dass es vor Ort läuft. Denn dann werden wir eine zuverlässige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Hessen im Krankheits- und Notfall weiterhin zuverlässig sicherstellen können. Deswegen freue ich mich, dass unserer Einladung zur ersten Versorgungskonferenz so viele Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsversorgung gefolgt sind. Wir haben über das weitere Verfahren zur Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes hier in der Versorgungsregion und die Rahmenbedingungen aus der Bundesgesetzgebung informiert. Wir haben gemeinsam Chancen und Herausforderungen vor Ort identifiziert, und werden auf dieser Grundlage eine tragfähige Krankenhausplanung entwickeln.“ Die Ministerin nannte es ein „bewusstes Bekenntnis zum ländlichen Raum“, dass die erste Konferenz im Versorgungsgebiet Fulda-Bad Hersfeld stattfinde.

Regionale Ansätze für die Krankenhausreform in Hessen

Die Teilnehmer der Versorgungskonferenzen sind unter anderen die Träger der Kliniken, die Hessische Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die Krankenkassen, die Landesärztekammer und die kommunale Seite, vertreten durch beispielsweise den Landrat und den Oberbürgermeister.

Stolz betonte, dass Hessen sich „sehr frühzeitig“ auf die Krankenhausreform des Bundes vorbereitet habe. Sie betonte, dass man die Regionen nicht über einen Kamm scheren könne und es für eine solide Gesundheitsversorgung der Menschen entscheidend sei, auf die Situation vor Ort einzugehen. „Es wird so sein, dass jede Region andere Antworten braucht. Deswegen sind wir hier. Gerade in einem Flächenlandkreis gilt es, die Versorgungssicherheit und -qualität auch zukünftig zu sicherzustellen. Hierzu müssen die Häuser durch die Reform auch zu einer wirtschaftlichen Stabilität kommen. Dabei sind die Anforderungen nicht vergleichbar mit bspw. denen eines Ballungszentrums. Deswegen sprechen wir mit den Menschen hier vor Ort, die ihre Versorgungslage kennen und die Veränderungen anstoßen und voranbringen müssen. Sie sind die Expertinnen und Experten des Versorgungsgebietes. Wir haben die Regionen im Blick“, erläuterte die Hessische Gesundheitsministerin.

Spezialisierung der Krankenhäuser im Zuge des demografischen Wandels

Mit Blick auf die Versorgungsregion konnte auf Basis der von der HessenAgentur erhobenen Datenlage festgestellt werden, dass es bspw. zwei Krankenhäuser gibt, die die neurologische Versorgung sicherstellen und Schlaganfälle behandeln. Das ist passgenau, weil so alle Schlaganfälle rechtzeitig und auf höchstem medizinischem Niveau in einem spezialisierten Krankenhaus versorgt werden können. Gleichzeitig sind diese Standorte mit dem nötigen Personal ausgestattet. Dieses Beispiel zeige, so der Vortrag der HessenAgentur bei der Veranstaltung, hervorragend den „dringend erforderlichen Abstimmungsbedarf“. Es macht nicht in jedem Fall Sinn, dass andere Krankenhäuser diese Leistungsgruppen ebenfalls beantragen. Die Region müsse als Ganzes gedacht werden.

Die Untersuchung der HessenAgentur macht auch deutlich, welche Veränderungen sich aus dem demografischen Wandel ergeben und welche Auswirkungen das auf den Versorgungsbedarf hat. Mehr als 13.000 Fälle werden im Jahr 2035 ambulant erbracht werden, für die man heute noch ein Krankenhaus aufsucht. Allerdings werden weiterhin auch Krankenhäuser gebraucht, da aufgrund des demographischen Wandels mehr schwere Fälle erwartet werden. Eine Analyse im Detail zeigt, dass die Entwicklung in den einzelnen Leistungsgruppen sehr unterschiedlich verlaufen wird. Beispielsweise ist mit einem höheren geriatrischen Versorgungsbedarf zu rechnen, während in anderen Bereichen zukünftig viele Leistungen ambulant erbracht werden können. Weiterhin werden nicht alle Kliniken die vom Bund vorgegebenen Kriterien für bestimmte Leistungsgruppen erfüllen können und sich verändern und ggf. Partner suchen müssen. Stolz fasste den Vortrag wie folgt zusammen: „Deshalb ist es unabdingbar, dass sich die Krankenhäuser spezialisieren und enger zusammenarbeiten und kooperieren.“ 

Hessen ist beispielgebend

Hessens Gesundheitsministerin betonte auf der Versorgungskonferenz die bundesweite Vorreiterrolle Hessens: „Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat uns in einer aktuellen Bestandsaufnahme für die Jahre 2019 bis 2021 bestätigt, dass Hessen bei der Investitionsförderung im Spitzenbereich liegt, bei der Krankenhausinvestitionsquote pro Fall auf Platz eins aller Länder. Dabei sind die massiv angestiegenen Investitionsfördermittel seit 2022 noch nicht berücksichtigt. In Hessen haben wir die Pauschalfördermittel seit 2016 um rund 170 Prozent auf mittlerweile 390 Millionen Euro gesteigert. Daneben haben wir ein mit 140 Millionen Euro dotiertes Landesdarlehensprogramm beschlossen. Wir werden außerdem mit insgesamt 80 Millionen Euro Investitionsmaßnahmen von Krankenhäusern in ländlichen Regionen oder in Ballungsgebieten, die einen Verbund bilden, unterstützen.“

Dringender Appell an den Bund

Von den Teilnehmern der Versorgungskonferenz wurde der dringende Appell an den Bund gerichtet, dass nunmehr sehr schnell Übergangshilfen fließen müssten. Die bisherigen Regelungen seien absolut nicht ausreichend. Es brauche dringend die finanziellen Hilfen von Seiten der Bundesregierung. Das sei das Mindeste, damit die Kliniken nicht in weitere Schieflagen geraten.

Abschließend betonte die Ministerin zum weiteren Vorgehen: „Wir werden uns weiter für Veränderungen am Bundesgesetz einsetzen, weil es zu wenig die regionalen Besonderheiten und die finanzielle Lage der Krankenhäuser im Blick hat. Unabhängig von möglichen Änderungen am zeitlichen Verlauf der Krankenhausreform nach der Bundestagswahl werden wir jedoch in Hessen die notwendigen Schritte zu einer zukunftsfesten Krankenhauslandschaft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gehen. Zahlreiche Einzelgespräche und harte Arbeit bis zur Beantragung und Bescheidung von Leistungsgruppen stehen uns nun allen gemeinsam bevor. Die Menschen in Hessen können jedoch sicher sein, dass wir alles Notwendige tun, damit sie im Krankheits- oder Notfall flächendeckend medizinisch gut versorgt werden!“

Kontakt

Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

Pressesprecherin

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