„Es ist gut, dass der Bund nun endlich weiter voranschreitet und der Gesetzesentwurf im Kabinett war. Auf den ersten Blick gehen die Nachbesserungen aber noch nicht weit genug, damit wir die geforderte Planungs- und Rechtssicherheit für die Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes auch bekommen“, so die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz.
„Wir brauchen in den Ländern ausreichend Beinfreiheit, um auf regionale Besonderheiten eingehen zu können – das gilt gerade im ländlichen Raum. Eine zeitliche, zu enge Begrenzung von Ausnahmen gibt zum Beispiel keine echte Planungssicherheit. Unsere Krankenhäuser dürfen nicht zum Experimentierfeld werden. Immerhin geht es um die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung. Ich habe immer gesagt, wir brauchen eine Krankenhausreform. Diese muss aber auch praxistauglich ausgestaltet sein“, forderte Stolz.
„Unsere Richtschnur ist, dass die Bürgerinnen und Bürger in Hessen sich auf eine hochwertige, erreichbare Gesundheitsversorgung verlassen können. Auf den ersten Blick erfüllen die Nachbesserungen im Entwurf diese Anforderungen noch nicht in ausreichendem Maß. Wir werden das nun sehr genau prüfen“, kündigte die Hessische Gesundheitsministerin abschließend an.