Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Bundesrat debattiert über Pflege- und Sparpaket

Gesundheitsministerin Diana Stolz hat heute in ihrer Rede im Bundesrat zum Befugniserweiterungs- und Entbürokratisierungsgesetz in der Pflege (BEEP) die „große Bedeutung des Gesetzes für die professionelle Pflege in Deutschland“ hervorgehoben.

„Das Gesetz stärkt die Pflegeberufe, baut unnötige Bürokratie ab und setzt ein zentrales Signal für mehr Verantwortung, mehr Kompetenz und mehr Attraktivität in der Pflege. All das ist richtig, notwendig und überfällig. Dieses Gesetz kann – und soll – ein echter Fortschritt für eine der tragenden Säulen unseres Gesundheitswesens werden“, erklärte Stolz.

GKV-Sparpaket birgt Risiken für die Kliniken

Gleichzeitig kritisierte die Ministerin, dass die öffentliche Debatte derzeit von Regelungen dominiert werde, die mit der Stärkung der Pflege nichts zu tun hätten. Gemeint ist das im Gesetz verankerte GKV-Sparpaket. „Niemand will die Menschen in wirtschaftlich angespannten Zeiten zusätzlich belasten – uns allen ist es ein Anliegen, steigende Beiträge zum 1. Januar 2026 zu verhindern“, so die Hessische Gesundheitsministerin. „Aber der Weg, der hier eingeschlagen wurde, birgt erhebliche Risiken – gerade für unsere Krankenhäuser, die heute schon unter enormem Druck stehen.“

Besonders kritisch sieht Stolz die geplante Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel, die als Schutzmechanismus für die wirtschaftliche Sicherheit der Kliniken dient. Für das Jahr 2026 bedeute diese Aussetzung ein Minus von rund 1,8 Milliarden Euro in den Krankenhausbudgets. „Der Bund hat mit den vier Milliarden Euro für Sofort-Transformationskosten eine wichtige Unterstützung beschlossen – das erkennen wir ausdrücklich an. Aber wenn er den Krankenhäusern gleichzeitig 1,8 Milliarden Euro entzieht, ist faktisch wenig gewonnen“, sagte Stolz.

Problematisch seien vor allem die langfristigen Folgen: Die Absenkung der Basiswerte im Jahr 2026 würde automatisch zur neuen Grundlage für die Jahre danach. „Aus einer scheinbar einmaligen Maßnahme würde de facto eine dauerhafte finanzielle Schwächung unseres Krankenhauswesens – ein schleichender Mechanismus, der die wirtschaftliche Grundlage vieler Kliniken erodieren lässt“, so die Ministerin. „Was kurzfristig zur Beitragsstabilität beitragen soll, kann langfristig dazu führen, dass Kliniken Leistungen einschränken müssen, Abteilungen unter Druck geraten oder Standorte gefährdet werden. Das wollen wir in Hessen nicht.“

Bundesrat berät über Entschließungsantrag und weiteres Vorgehen

Stolz verwies darauf, dass das Krankenhausfinanzierungsgesetz den Bund ausdrücklich verpflichtet, die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu gewährleisten. „Dafür brauchen die Häuser Verlässlichkeit – finanziell, strukturell und in ihrer Planung“, betonte die Ministerin.

Gemeinsam mit Bayern und Thüringen stellte Hessen daher einen Entschließungsantrag. Ziel war es, klarzustellen, dass Beitragsstabilität ein wichtiges Ziel ist, dass die Stabilisierung der GKV-Finanzen jedoch nicht auch noch in den Folgejahren zu Lasten der Krankenhäuser gehen darf. Die Bundesregierung wurde in dem Antrag aufgefordert, kurzfristig einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass ab 2027 keine negativen Effekte auf die Landesbasisfallwerte entstehen. Darüber hinaus verlangte der Antrag ein tragfähiges Konzept zur Stabilisierung der GKV, das Belastungen fair und generationengerecht verteilt und die Krankenhäuser nicht einseitig belastet. Der Antrag wäre zum Tragen gekommen, wenn kein Vermittlungsausschuss angerufen worden wäre.

In der anschließenden Abstimmung hat der Bundesrat – bei hessischer Enthaltung – beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nach Einschätzung der Mehrheit der Länder muss der Gesetzentwurf der Bundesregierung in Bezug auf die Einnahmeverluste der Krankenhäuser von rund 1,8 Milliarden Euro sowie die dauerhaften negativen Effekte auf die Finanzierung der Kliniken noch einmal überarbeitet werden. Ziel ist es, im Vermittlungsverfahren eine Lösung zu erreichen, die sowohl die Beitragsstabilität im Blick behält als auch die wirtschaftliche Basis der Kliniken nachhaltig sichert.

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Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

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