In Hessen waren die Kliniken aufgefordert, ihre Anträge auf die Leistungsgruppen zu stellen. Die Hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz erläuterte, dass alle Kliniken ihre Anträge fristgerecht eingereicht haben. Das zeige, dass Hessen „gut vorbereitet ist“. „Wir haben das Verfahren zur Antragstellung der Leistungsgruppen für die Hessischen Krankenhäuser gestartet, weil wir nicht länger auf den Bund warten konnten. Auf Hessen ist Verlass, das Antragsverfahren ist erfolgreich abgeschlossen und wir haben viel positives Feedback bekommen. Das zeigt, dass der konstruktive Dialog sich bewährt hat und alle Krankenhäuser offensichtlich sehr gut informiert und vorbereitet waren.“ Stolz betonte, dass auf den Versorgungskonferenzen Anfang des Jahres die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen der Reform, ihr zeitlicher Rahmen sowie die durch den Bund gesetzlich vorgegebenen Mindestkriterien für die Zuteilung der Leistungsgruppen erörtert wurden. Zudem wurden mit allen hessischen Krankenhäusern in diesem Jahr bereits zwei Gesprächsrunden geführt, um allen die Gelegenheit zu bieten, ihre Planungen zu konkretisieren. Auch während des Antragsverfahrens gab es Informationsformate.
Umsetzung der Krankenhausreform
125 Anträge wurden von den Krankenhäusern über das Hekis-Portal eingereicht. „Hessen schafft klare Verhältnisse für seine Krankenhäuser und damit auch für die Versorgung von Patientinnen und Patienten“, betonte Stolz. Mit diesem Schritt gehe Hessen bei der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes voran. Das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) hat am Dienstag den Medizinischen Dienst Hessen (MD) beauftragt, die Prüfungen der Anträge vorzunehmen. Alle Anträge, die bis zum 29. September, um 12 Uhr, eingegangen sind, wurden an den MD übermittelt. Dieser hat nun die Aufgabe zu überprüfen, ob die Krankenhäuser die landes- und bundesrechtlichen Kriterien für die beantragten Leistungsgruppen erfüllen. Die Prüfungen müssen bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. „Wir haben die entsprechenden Vorkehrungen getroffen, um aufwandsarme Prüfungen vorzunehmen. Die Terminierungen mit den Kliniken sind angelaufen und unser Team wird in Kürze mit den Vor-Ort-Prüfungen starten. Wir haben uns entschieden, ausschließlich vor Ort zu prüfen, um Fragen schnell und effizient im direkten Kontakt zu klären. Das kommt auch bei den Kliniken sehr gut an“, erklärt Steffen Euler, der als stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Hessen für den Geschäftsbereich Krankenhaus zuständig ist.
Die hessische Gesundheitsministerin appellierte abschließend nochmals an den Bund, die Umsetzung der Krankenhausreform zügig voranzutreiben und die Änderungen, die von der Gesundheitsministerkonferenz am Montag eingefordert wurden, im neuen Gesetzentwurf zu berücksichtigen: „Die Länder brauchen dringend eine Planungs- und Rechtssicherheit seitens des Bundes. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz zur Verbesserung der Krankenhausreform muss nunmehr zügig und entsprechend des Koalitionsvertrages auf den Weg gebracht werden – im Interesse der Krankenhäuser, der Beschäftigten und vor allem der Patientinnen und Patienten.“ Änderungen, die durch das neue Bundesgesetz entstehen, werden selbstverständlich im weiteren Prüfprozess berücksichtigt.