Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Stolz drängt auf zügiges Bundesverfahren

Im Vorfeld der nächsten Beratungsrunde zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in Bundestag und Bundesrat forderte Gesundheitsministerin Diana Stolz ein „nunmehr zügiges Verfahren“ und kritisierte das „Framing“ des Prozesses auf Bundesebene.

„Es geht bei der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes nicht - wie in Berlin immer wieder falsch dargestellt - um Länderinteressen, sondern um die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger. Die geeinten Kernforderungen der Länder zielen auf eine gute stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten ab und die Länder brauchen endlich Klarheit, was den Rahmen des Bundesgesetzes anbelangt“, so Stolz am Montag in Wiesbaden. Die Gesundheitsministerin stellte klar, dass die Übergangsregelungen, die für die Transformation erforderlich sind, wie bei beispielsweise für die Reform notwendigen Bauvorhaben der Kliniken von drei auf bis zu sechs Jahre ausgeweitet werden müssten, damit diese wirklich umgesetzt werden könnten. Auch das Fachpersonal binde sich nur, wenn Planungen realistisch seien. Ansonsten sei die Gefahr gegeben, dass für die Versorgung notwendige Kliniken, die an sie gelegten Anforderungen nicht erbringen können. Zusätzliche bürokratische Hürden und nochmalige Verschärfungen der Mindestanforderungen, wie sie derzeit in den Änderungsanträgen aus dem parlamentarischen Raum in Berlin vorgesehen werden, widersprechen dem Koalitionsvertrag. Sie verzögern zusätzlich unnötig den Planungsprozess in den Ländern.

Stolz rief die Regierungskoalition im Bund zu „einer konstruktiven Auseinandersetzung mit den geeinten Kernforderungen der Länder und einem zügigen Gesetzesverfahren“ auf. „Die Länder haben ihr Paket im Sinne der Patientinnen und Patienten auf vier Kernpunkte konzentriert. Diesen Fokus sollten wir beibehalten.“

Krankenhausplan schafft Planungssicherheit

„Wir haben die Weichen hier in Hessen bestmöglich gestellt. Mit allen relevanten Partnern haben wir uns auf die Umsetzung der Reform und die damit verbundenen notwenigen Veränderungen vorbereitet. Das zweite Antragsverfahren auf Leistungsgruppen für die Träger ist abgeschlossen. Dieses haben wir nach der Veröffentlichung unseres neuen Hessischen Krankenhausplans eröffnet, um die Gelegenheit zu geben, auf Veränderungen reagieren zu können. Auf Hessen ist Verlass“, so Stolz.

Nach der Veröffentlichung des neuen Krankenhausplans im Dezember 2025 hatte das Hessische Gesundheitsministerium den Krankenhäusern ab Januar die Möglichkeit eingeräumt, ihre Anträge zu ändern. Dies erfolgte, weil die Endfassung des Krankenhausplans in einigen Punkten von der Entwurfsfassung abweicht. Die Zahl der Änderungswünsche ist sehr gering und umfasst mit acht zusätzlichen Anträgen weniger als 0,5 Prozent der rund 2.000 insgesamt beantragten Leistungsgruppen.

„Mit dem Krankenhausplan haben wir frühzeitig die wichtige Rechts- und Planungssicherheit für die Kliniken geschaffen, noch bevor der Bund alle Detailregelungen vorgelegt hat. Wir haben unsere Hausaufgaben gemeinsam gemacht. Um das Gesamtverfahren nicht auszubremsen, muss der wichtigste Baustein, das Krankenhausreformanpassungsgesetz, nun geliefert werden. Nur dann können wir die Leistungsgruppen bis Jahresende zuweisen. Es muss aber auch praxistauglich und gut gemacht sein für die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger. Genau das muss der Maßstab sein“, betonte Stolz abschließend. 

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Pressesprecherin Esther Walter

Esther Walter

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