Bis vor wenigen Jahren galten Infektionskrankheiten in Deutschland als besiegt. Im letzten Jahrzehnt hat sich jedoch die Einschätzung der gesundheitlichen Gefahren durch Infektionskrankheiten wieder geändert. Das ist die Folge der weltweiten Verflechtungen auch in den entwickelten Ländern. Neue Erreger traten auf. Nicht alle lassen sich mit den bekannten Arzneimitteln ausreichend bekämpfen. Das Auftreten und die Ausbreitung von Covid-19 hierfür erschreckende Beispiele.
Antibiotika wirken nicht immer
Dabei zeigt es sich, dass auch Antibiotika immer häufiger nicht mehr gegen Krankheitserreger wirken. Die Befürchtung, dass immer neuere aggressivere Varianten von bekannten oder bislang unbekannten Krankheitserregern auftreten bzw. nach Deutschland importiert werden, hat das öffentliche und wissenschaftliche Interesse wieder geweckt.
Risikosignale erkennen
Ein effektives Überwachungssystem für Infektionskrankheiten, das Risikosignale schneller erkennt, ist zum Schutz der Bevölkerung unumgänglich.
Das Infektionsschutzgesetz trägt den aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen Rechnung. Es regelt insbesondere die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und das hierfür erforderliche Meldewesen.
Zuständige Behörden für die Durchführung des IfSG sind im Regelfall die bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelten Gesundheitsämter.