Dokumentationshilfen für Kitas

Zu Erleichterung der Dokumentation des Masernschutzgesetzes in Kindertageseinrichtungen wurden zwei Dokumentationshilfen erarbeitet, anhand derer der Masernschutz altersentsprechend dokumentiert werden kann.

Folgende Dokumente finden Sie untenstehend zum Download:

  • Dokumentationshilfe für Kindertageseinrichtungen mit Kindern unter 2 Jahren
  • Dokumentationshilfe für Kindertageseinrichtungen mit Kindern ab 2 Jahren
  • Übermittlungsbogen Vordruck zur Meldung an das Gesundheitsamt

Beide Dokumentationshilfen können auch dazu genutzt werden, zu dokumentieren, dass der Nachweis nicht vorgelegt wurde, nicht eindeutig war oder erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Die Dokumentationshilfen verbleiben in der jeweiligen Einrichtung.

Hessisches Kindergesundheitsschutzgesetz

Neben dem Masernschutzgesetz gilt in Hessen das Hessische Kindergesundheitsschutzgesetz. Diesem Gesetz zufolge muss vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindergemeinschaftseinrichtung eine Bescheinigung über die durchgeführten Schutzimpfungen vorgelegt werden. Lehnen die Eltern eine empfohlene Impfung ab, müssen Sie das schriftlich erklären.

Folgende Dokumente finden Sie untenstehend zum Download:

  • Impfbescheinigung für Kinder nach Hessischem Kindergesundheitsschutzgesetz und Masernschutzgesetz
  • Impfbescheinigung für Erwachsene nach Masernschutzgesetz