Zu Erleichterung der Dokumentation des Masernschutzgesetzes in Kindertageseinrichtungen wurden zwei Dokumentationshilfen erarbeitet, anhand derer der Masernschutz altersentsprechend dokumentiert werden kann.
Folgende Dokumente finden Sie untenstehend zum Download:
- Dokumentationshilfe für Kindertageseinrichtungen mit Kindern unter 2 Jahren
- Dokumentationshilfe für Kindertageseinrichtungen mit Kindern ab 2 Jahren
- Übermittlungsbogen Vordruck zur Meldung an das Gesundheitsamt
Beide Dokumentationshilfen können auch dazu genutzt werden, zu dokumentieren, dass der Nachweis nicht vorgelegt wurde, nicht eindeutig war oder erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Die Dokumentationshilfen verbleiben in der jeweiligen Einrichtung.