Trinkwasser ist ein Naturprodukt und unser wichtigstes Lebensmittel. Dieses wird in Hessen zu etwa 76 Prozent aus Grundwasser gewonnen. Die übrigen 24 Prozent verteilen sich auf Oberflächenwasser, künstlich angereichertes Grundwasser und sogenanntes Uferfiltrat. Trinkwasser schmeckt in jeder Gegend etwas anders. Dies ist abhängig von den Mineralien, die aus dem umgebenen Gestein im Wasser gelöst werden.
Qualitativ einwandfreies Trinkwasser ist unverzichtbar zum Schutz unserer Gesundheit. Gleichzeitig bedeutet dieses auch eine hohe Lebensqualität. Die Versorgung der hessischen Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigem, sicherem und geschütztem Trinkwasser ist eine Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Aus diesem Grund stellen wir hohe Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers. Falls Krankheitserreger in das öffentliche Trinkwassernetz gelangen, können sie viele Menschen erreichen und infizieren. Dieses Risiko muss deshalb sehr gering gehalten werden. Es gibt auch andere Stoffe, die ins Trinkwasser gelangen können und es nachteilig beeinflussen. Sie sind so weit wie möglich aus dem Trinkwasser herauszuhalten. Hierzu zählen auch solche Stoffe, von denen bislang keine Gesundheitsrisiken bekannt sind.
Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, wird es fortlaufend kontrolliert. Gesetzlich geregelt ist die Qualität des Trinkwassers in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)Öffnet sich in einem neuen Fenster. Hinzu kommen verschiedene Leitlinien, Empfehlungen und umfangreiche Regelwerke.
Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung und Überwachung von Trinkwasser
Die hessischen Wasserversorger haben unter anderem die Aufgabe, Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser zu errichten und zu unterhalten. Hierbei müssen sie die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachten. Gegebenenfalls müssen die Wasserversorger die Anlagen auch sanieren. Die Wasserversorger sind verantwortlich für die Qualität des Trinkwassers bis zur Übergabe in die Trinkwasser-Installation am Wasserzähler im Gebäude der Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen wird die einwandfreie Qualität überwacht und sichergestellt. Amtliche Kontrolluntersuchungen der hessischen Gesundheitsämter ergänzen diese umfangreichen Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorger. Trinkwasser-Installationen in öffentlichen Gebäuden (z.B. in Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten) werden zusätzlich nach amtlichen Vorgaben durch das Gesundheitsamt überwacht.
In der Trinkwasser-Installation ist nach dem Wasserzähler der Hauseigentümer oder Betreiber zuständig für die einwandfreie Qualität des Trinkwassers am Zapfhahn. Die Installation darf dementsprechend nicht zur Verunreinigung des Trinkwassers beitragen.
Allgemein gilt für die Trinkwasser-Installation folgende Empfehlung:
„TIPP: Lassen Sie Trinkwasser, welches länger in der Leitung gestanden hat (z.B. über Nacht), zunächst etwas ablaufen, bis es gleichmäßig kühl aus der Leitung fließt.“
Um einen unnötigen Wasserverbrauch zu vermeiden, kann das ablaufende Trinkwasser aufgefangen und z.B. zum Gießen der Pflanzen verwendet werden.
Trinkwasseruntersuchung
Wenn Sie Ihr Trinkwasser untersuchen möchten, müssen Sie dies durch eine akkreditierte und zugelassene Untersuchungsstelle durchführen lassen. Die aktuelle Liste der in Hessen zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen unter nachfolgendem Link: Hessische Landesliste TrinkwasseruntersuchungsstellenÖffnet sich in einem neuen Fenster
Weiterführende Informationen
Weitere Hinweise zum Verfahrensablauf bei der Trinkwasserüberwachung, an wen Sie sich wenden müssen und welchen Kosten anfallen können, finden Sie im Verwaltungsportal HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster (Stichwort: Trinkwasser). Allgemeine Informationen rund um das Trinkwasser erhalten Sie zudem bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt, bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen, beim Deutschen Verein des Gas- und WasserfachesÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie beim UmweltbundesamtÖffnet sich in einem neuen Fenster.