Höherer Schutz vor radioaktiven Stoffen im Trinkwasser
Der Schutz des Trinkwassers wird weiter erhöht: zukünftig erfolgt eine umfassende Untersuchung und Überwachung des Trinkwassers auf den Gehalt an radioaktiven Stoffen. Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, wurde eine entsprechende Verordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 18.11.2015 erlassen. Diese Verordnung trat noch im November 2015 in Kraft.
Geänderte Anforderungen der Trinkwasserverordnung
Durch die dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) werden Anforderungen an die Messung und die Überwachung radioaktiver Stoffe im Trinkwasser festgelegt. Insbesondere erfolgt die Vorgabe von Parameterwerten für Radon, Tritium und die Richtdosis. Darüber hinaus werden einheitliche Vorgaben u.a. an die Probenahme, die Untersuchungsstrategie und die Untersuchungshäufigkeiten definiert. Die grobe Untersuchungsstrategie sieht zunächst vor, dass im Regelfall alle „zentralen Wasserwerke“ auf den Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen im Trinkwasser erstuntersucht werden müssen. Um jahreszeitliche Schwankungen ausschließen zu können, besteht die Erstuntersuchung aus vier Untersuchungen in vier unterschiedlichen Quartalen. Die Erstuntersuchungen für bereits im November 2015 betriebene „zentralen Wasserwerke“ müssen bis November 2019 abgeschlossen sein. Diese Frist soll die Bereitstellung einer ausreichenden Untersuchungskapazität ermöglichen.
Ob, und in wie weit weitere Untersuchungen durchzuführen oder Maßnahmen zur Reduzierung radioaktiver Stoffe angezeigt sind, ist im Einzelfall vor Ort zu entscheiden. Als Empfehlung zur Vorgehensweise für die Wasserversorgungsunternehmen und die zuständigen Behörden steht insbesondere der „Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser“ (BMU, 2012) zur Verfügung.
Untersuchung aus Vorsorgegründen
Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums können Gesundheitsgefährdungen generell ausgeschlossen werden. Jedoch kann das Trinkwasser, abhängig von den geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten des Untergrundes, einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen aufweisen, sodass im Einzelfall Maßnahmen zu deren Reduzierung aus Vorsorgegründen angezeigt sind.
Das Vorkommen künstlicher radioaktiver Stoffe im Trinkwasser ist allenfalls durch die unkontrollierte Freisetzung aus dem Umgang mit solchen Stoffen denkbar. Untersuchungen des Trinkwassers im Hinblick auf Radionuklide künstlichen Ursprungs sind grundsätzlich nicht erforderlich, da diesbezüglich bereits eine regelmäßige behördliche Überwachung stattfindet.
Weiterführende Informationen
Hinweise und weiterführende Informationen finden Sie u.a. auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)Öffnet sich in einem neuen Fenster. Für die in der Trinkwasserversorgung Verantwortlichen in den Wasserversorgungsunternehmen und den zuständigen Behörden hält auch das DVGW-Merkblatt W253:2008-12 „Trinkwasserversorgung und Radioaktivität“ Hinweise über das Auftreten und Verhalten von natürlichen und künstlichen Radionukliden im Wasser bereit.